Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn und Albert Huber, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes NRW, unterzeichnen Vereinbarung
Im Frühjahr/Sommer 2003 mussten in den Niederlanden im Zusammenhang mit einem ausgedehnten Geflügelpest-Seuchenzug rund 50 Millionen Stück Geflügel getötet werden. Obwohl die Seuche bis unmittelbar an die Grenze zu Nordrhein-Westfalen vorgedrungen war, konnte ein massives Übergreifen auf das Land NRW verhindert werden. Es war lediglich ein Einzelausbruch im Kreis Viersen zu verzeichnen.
Grundlage für den Erfolg der seinerzeitigen Bekämpfungsmaßnahmen war eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Veterinärverwaltung und dem Geflügel-wirtschaftsverband NRW, sowohl bei der Abstimmung und Durchführung von Impfmaß-nahmen als auch bei der Umsetzung anderer Bekämpfungsmaßnahmen.Heute wurde zwischen Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn und dem Vorsitzenden des Geflügel-wirtschaftsverbandes NRW, Albert Huber, eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, um die bewährte Zusammenarbeit auch für die Zukunft zu sichern. Diese Vereinbarung umfasst im Einzelnen folgende Punkte:
1. Festlegung von Bekämpfungsstrategien und Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen
2. Vertiefte gegenseitige Unterrichtung in Zeiten erhöhter Seuchengefahr
3. Mitwirkung des Geflügelwirtschaftsverbandes NRW bei der Umsetzung veterinärbehördlich angeordneter Maßnahmen
4. Vorbereitende Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven veterinärbehördlichen Handelns im Seuchenfall
5. Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften und Verfahrensanweisungen
NRW ist das erste und damit auch bislang einzige Bundesland, das eine solche Vereinbarung für den Fall des Auftretens der Klassischen Geflügelpest abschließt. Diese Vereinbarung ist ein Baustein im Rahmen des neu konzeptionierten Tierseuchen-Krisenmanagements in NRW.