Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: Nordrhein-Westfalen unterstützt Initiative zur Verbesserung der Putenhaltung – Gutachten

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: Nordrhein-Westfalen unterstützt Initiative zur Verbesserung der Putenhaltung – Gutachten aus NRW als Basis für mehr Tierschutz

Nordrhein-Westfalen unterstützt eine Initiative von Schleswig-Holstein zur Verbesserung der Putenhaltung. In einer gemeinsamen Pressekonferenz auf der Grünen Woche in Berlin haben NRW-Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn und Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Klaus Müller die Initiative für eine Haltungsverordnung vorgelegt, mit der erstmals Rechtsnormen für die Putenhaltung festgeschrieben werden sollen. Diese basieren zu einem großen Teil auf einem Gutachten, das NRW bereits vor drei Jahren in Auftrag gegeben hat und das die aktuellen Haltungsbedingungen als verbesserungswürdig einstuft.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: "Für die Haltung von Puten existiert weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene eine verbindliche Vorschrift. Bisher gibt es in Deutschland lediglich freiwillige Vereinbarungen zwischen Mastbetrieben und Behörden, die jedoch noch nicht dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz gerecht werden und deshalb von Nordrhein-Westfalen nicht unterzeichnet wurden. Puten werden nach wie vor viel zu schnell gemästet, das knöcherne Skelett der Tiere kann damit nicht mithalten, Wachstumsschäden sind die Folge. Die Ställe bieten den Tieren kaum Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und sind oft viel zu dunkel. Diese Mängel können bei den Tieren zu schweren Verhaltensstörungen bis hin zu Kannibalismus führen."

Die Zahl der Putenmastbetriebe hat in den letzten 15 Jahren rasant zugenommen, ausgelöst nicht zuletzt durch die vermehrte Nachfrage nach Geflügelfleisch nach dem Auftreten von BSE. Der Entwurf für eine Putenhaltungsverordnung sieht unter anderem eine geringere Besatzdichte, die Einrichtung von Ruhezonen und Sitzstangen für die Tiere vor. Ferner werden Beschäftigungs-möglichkeiten, eine tiergerechte Ausleuchtung des Stalls sowie ein Sachkundenachweis für das Personal vorgeschrieben.


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