Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: Landwirtschaft im Oberbergischen Kreis erhält in diesem Jahr rund 7 Millionen Euro mehr an Direktzahlungen als 2003 Grünlandregionen profitieren von EU-Agrarreform
Der Oberbergische Kreis wird als Grünlandregion besonders von der Umsetzung der EU-Agrarreform ab dem 1. Januar 2005 profitieren. Hier erhält die Landwirtschaft in diesem Jahr sieben Millionen Euro mehr als im Jahr 2003. Damit steigen die Direktzahlungen von rund 2,8 im Jahr 2003 auf rund 9,8 Millionen Euro in diesem Jahr. Die zusätzlichen Prämien ergeben sich aus der Milchprämie und aus der Grünlandprämie. Ab 2005 wird für Grünland, für das bisher keinerlei direkte Prämie gezahlt wurde, rund 111 Euro pro Hektar gezahlt. Dieser Betrag wird bis 2012 in mehreren Anpassungsschritten auf eine regional einheitliche Flächenprämie angehoben. Dann gibt es unabhängig davon, ob es sich um Acker- oder Grünland handelt, in Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Prämie von ca. 347 Euro pro Hektar bewirtschafteter Fläche.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: "Endlich haben wir erreicht, dass die ökologisch hochwertigen Grünlandregionen nicht mehr benachteiligt werden. Alle Flächen und Landwirtinnen und Landwirte werden nun gleich behandelt und die Prämien zwischen den Regionen des Landes und den Betrieben umgeschichtet. Davon profitieren insbesondere die Regionen mit hohem Grünlandanteil in den Mittelgebirgen, wie der Oberbergische Kreis. Die Erhöhung der Prämie ist im Zuge der Agrarreform auch unbedingt notwenig, weil die EU beschlossen hat, die staatlichen Mindestpreise für Butter in vier Schritten um 25 Prozent und für Magermilchpulver in drei Schritten um 15 Prozent zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass die vorgesehenen Ausgleichszahlungen aus Brüssel viel mehr als bisher in den Grünlandregionen, die auf die Milchwirtschaft angewiesen sind, ankommen. Gleichzeitig hat die Landwirtschaft durch die Entkoppelung der Prämien von den Produkten erhebliche neue unternehmerische Freiräume bekommen. Künftig können sie ihre Produktion allein an der Nachfrage ausrichten und ihre Gewinnsituation dadurch verbessern. Die Flächenprämie wird natürlich nur dann ausgezahlt, wenn die Bäuerinnen und Bauern die geltenden Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzgesetze einhalten (Cross Compliance). Geltende Rechtsvorschriften einzuhalten, ist aber doch wohl eine Selbstverständlichkeit. Natürlich sollte die Kontrolle möglichst unbürokratisch erfolgen. Das ist auch im Interesse des Ministeriums."