Umweltminister Eckhard Uhlenberg: 20 Jahre Vertragsnaturschutz in NRW – 5.000 Landwirte haben bis heute zentralen Beitrag zur Er

Umweltminister Eckhard Uhlenberg: 20 Jahre Vertragsnaturschutz in NRW – 5.000 Landwirte haben bis heute zentralen Beitrag zur Erhaltung der regionaltypischen biologischen Vielfalt geleistet

Seit 1986 engagieren sich Landwirte auf der Basis freiwilliger Kooperationen im Vertragsnaturschutz. 1996 waren rund 19.000 Hektar unter Vertrag, heute werden fast 25.000 Hektar - hauptsächlich Grünlandflächen - in ganz NRW extensiv bewirtschaftet und naturschutzorientiert gepflegt. Damit gibt es heute ein flächendeckendes Angebot an Vertragsnaturschutz überall dort, wo landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung eine Rolle spielt und gefährdete Tiere und Pflanzen erhalten werden sollen: 38 Kreise und kreisfreie Städte arbeiten mit eigenen Kreiskulturlandschaftsprogrammen dabei mit.
Diese Bilanz zieht Umweltminister Eckhard Uhlenberg anlässlich der Jubiläumstagung "20 Jahre Vertragsnaturschutz NRW" mit rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. In der Natur- und Umweltschutz-Akademie in Recklinghausen ehrt der Minister Landwirte aus verschiedenen Regionen des Landes, die stellvertretend für alle anderen Kooperationspartner stehen, die sich seit vielen Jahren im Vertragsnaturschutz engagieren und durch ihre Bewirtschaftung eine attraktive Kulturlandschaft mit ihren typischen Tieren und Pflanzen erhalten. Die Landwirte stammen aus den Kreisen Siegen-Wittgenstein (Netphen, Burbach), Euskirchen (Mechernich, Dahlem), Borken (Ahaus), Soest (Welver) und aus dem Hochsauerlandkreis (Winterberg, Olsberg).

Umweltminister Eckhard Uhlenberg: "Ich bin ein überzeugter Anhänger des Vertragsnaturschutzes, denn in den letzten 20 Jahren haben Naturschützer und Nutzer auf freiwilliger Basis Naturschutzziele erfolgreich umgesetzt und Interessenkonflikte gelöst. Der Vertragsnaturschutz ist bis heute eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Für ihr Engagement möchte ich deshalb den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreise und kreisfreien Städte, der Ämter für Agrarordnung, der Biologischen Stationen und den Land- und Forstwirten danken. Ohne den unermüdlichen Einsatz auch der vielen Ehrenamtlichen wären viele Erfolge im Naturschutz nicht möglich gewesen."

Durch den Vertragsnaturschutz werden z.B. die Feuchtwiesen- und weiden im Sandmünsterland, die Bärwurzwiesen, Narzissenwiesen und Mohnäcker in der Eifel, die Obstwiesen am Niederrhein und im Kernmünsterland, die artenreichen Wiesen, die Borstgrasrasen im Siegerland und die Bergwiesen und -heiden im Sauerland erhalten.

Minister Uhlenberg wies außerdem u.a. auf die wichtige Funktion der Kulturlandschaft hin: "Unsere heutige Kulturlandschaft mit ihrer artenreichen Flora und Fauna gäbe es ohne die naturschutzgerechte land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht. Auch der Tourismus ist von der Attraktivität des Umfeldes entscheidend abhängig, denn Natur hat einen großen Erlebniswert. Land-, Forstwirtschaft und Naturschutz sind deshalb gut beraten, Hand in Hand zu arbeiten."

Bedauerlicherweise stellt die EU dem Land NRW insgesamt weniger Geld zur Verfügung. Eckhard Uhlenberg: "Die Fortführung des Vertragsnaturschutzes auch in der kommenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ist uns ein zentrales Anliegen. Deshalb werden wir in den kommenden Jahren voraussichtlich immerhin noch mindestens 80 % des heutigen Gesamtvolumens dauerhaft halten und geringfügig in sehr sensiblen Gebieten den Vertragsnaturschutz ausbauen können. Damit ist die Zukunft des Vertragsnaturschutzes gesichert."

Der Vertragsnaturschutz ist aus einem Modellprojekt in der Eifel zur Erhaltung gefährdeter Ackerwildkräuter entstanden. Daraus wurde das Ackerrandstreifenprogramm und sehr bald - Mitte der 80iger Jahre - wurde das frühere Feuchtwiesenschutzprogramm entwickelt. Kurze Zeit später folgten das Mittelgebirgs- und Gewässerauenprogramm, das Streuobstwiesenschutz- und das Ackerrandstreifenprogramm. Zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes und zum Schutz von Flächen auch außerhalb von Naturschutzgebieten wurde ab 1996 ein breiterer Ansatz gewählt: Die Kreiskulturlandschaftsprogramme. Sie tragen bis heute zum Erfolg des Vertragsnaturschutzes wesentlich bei. Seit dem Jahr 2000 und auch künftig werden alle Maßnahmen in einer einzigen "Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz" weitergeführt.


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