PFT-belastete Forellen nicht zum Verzehr geeignet weitere Untersuchungen von Teichanlagen veranlasst
HOCHSAUERLANDKREIS und das MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN
Die im Hochsauerlandkreis aus einer Teichanlage an der Steinbecke entnommenen Forellen weisen PFT-Gehalte auf, die nach einem Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) über der für den Verzehr duldbaren Menge liegen. Die betroffenen Fische dürfen daher nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises hat dem betroffenen Betrieb bereits letzte Woche vorsorglich den Verkauf seiner Fische untersagt. Die Forellen waren mit bis zu 1,18 Mikrogramm PFT pro Gramm Fisch belastet, und liegt laut BfR fast um das 60-fache über den tolerablen Werten (0,02 Mikrogramm pro Gramm). Die betroffene Teichanlage liegt direkt neben einem Feld, auf das ein vermutlich PFT-belastetes Abfallgemisch aufgebracht wurde. Das Umweltministerium hat nun veranlasst, dass in einer weiteren Teichanlage, die im PFT-belasteten Bereich der Möhne liegt, weitere Fischproben genommen werden. Bis die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises dem dort ansässigen Betrieb vorsorglich den Fischverkauf untersagt.
Das Umweltministerium hat unmittelbar nach bekannt werden erhöhter PFT-Gehalte in der Möhne Ende Mai Kontakt zu den zuständigen Behörden vor Ort aufgenommen und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet. Von den Behörden vor Ort ist zeitnah ein Bündel von Maßnahmen veranlasst worden:
* als Sofortmaßnahmen: in einigen Stadtteilen von Arnsberg (dort lag der PFT-Gehalt über 0,5 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser) wurde kostenlos abgepacktes Wasser an Schwangere und Säuglinge ausgegeben, Aufbau einer Aktivkohlefilteranlage am betroffenen Wasserwerk und Stopp weiterer Auslieferung von kontaminiertem Material
* Lokalisierung der Eintragsquelle durch Untersuchungen von Gewässern, Abwassereinleitungen und Böden
* Untersuchung des genauen Kontaminationsweges mit dem Ziel, weitere betroffene Flächen zu identifizieren; dazu waren und sind auch weiterhin Kontrollen der Firma notwendig, die das kontaminierte Abfallgemisch ausgeliefert hat sowie eine weitere Verfolgung der Stoffströme
* Feststellung der Belastungen von Mensch und Umwelt durch Untersuchungen des Trinkwassers, der Nahrungskette (Forellenzucht, Weidegras), der Gewässer, der Böden und der Bevölkerung (Humanbiomonitoring)
Die Koordinierung der Maßnahmen erfolgt auf regionaler Ebene durch die Bezirksregierung Arnsberg. Das Umweltministerium berät und unterstützt die Behörden vor Ort. Unter anderem wurden das notwendige Know-how und notwendige Kapazitäten zur Durchführung der umfangreichen und aufwändigen Analysen in den Staatlichen Laboren zur Verfügung gestellt.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich inzwischen für ein EU-weites Verbot von PFT ausgesprochen. NRW begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich. Auf Initiative von Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat der Bundesrat zu Beginn dieses Jahres bereits beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, Ausnahmen vom Inverkehrbringen von perfluorierten Tensiden zu reduzieren.
PFT (perfluorierte Tenside) sind in vielen Gebrauchsgegenständen enthalten wie zum Beispiel in wasserabweisenden Textilien, beschichtetem Papier, Feuerlöschschäumen und Reinigungsmitteln.