Umweltminister Eckhard Uhlenberg: In NRW sind ausreichend Entsorgungskapazitäten für behandlungsbedürftige Siedlungs- und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorhanden NRW hat Engpässe bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen im Griff
In Nordrhein-Westfalen sind ausreichende Behandlungskapazitäten für die seit dem 1. Juni 2005 behandlungsbedürftigen Siedlungs- (Haus-, Sperrmüll, Infrastrukturabfälle) und jene Gewerbeabfälle vorhanden, die von den Kreisen und kreisfreien Städten entsorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger hatten sich gut auf diesen Stichtag vorbereitet. Seitdem dürfen Siedlungs- und Gewerbeabfälle bundesweit nicht mehr ohne Vorbehandlung (z. B. durch thermische Behandlung) auf Deponien abgelagert werden. Das Behandlungsgebot hat die Entsorgungswirtschaft in NRW erheblich verändert. Die erforderlichen Behandlungskapazitäten stehen in den 16 Hausmüllverbrennungsanlagen, den vier mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen sowie zusätzlich in Zement- und Kraftwerken zur Verfügung, in denen entsprechend aufbereitete Abfälle verbrannt werden.
Dagegen gab es Engpässe bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen, die nicht durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, sondern durch die Privatwirtschaft entsorgt werden. Diese Engpässe entstanden dadurch, dass Entsorgungswirtschaft und Erzeuger von Gewerbeabfällen nicht in vollem Umfang für die Umstellung vorgesorgt hatten.
Das Umweltministerium hat sich dieser entsorgungspolitischen Herausforderung bereits im Herbst 2005 angenommen und als Moderator gemeinsam mit Vertretern der Entsorgungswirtschaft, der Energiewirtschaft, der Zementindustrie sowie der kommunalen Spitzenverbände die Probleme konkretisiert, Lösungsansätze entwickelt und deren Umsetzung angestoßen. Die daraufhin in diesem Frühjahr vereinbarten Maßnahmen zeigen Wirkung: Die Entsorgungssituation bei Gewerbeabfällen entspannt sich, da der Entsorgungsmarkt auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und zusätzliche Behandlungskapazitäten erschlossen werden.
Zur Entspannung beigetragen haben folgende vereinbarte Maßnahmen:
* Steigerung der stofflichen Verwertung durch verbesserte Getrennthaltung an der Anfallstelle und verbesserte Sortiertechnik.
* Ausschöpfung von Potenzialen zur Erhöhung des Abfalldurchsatzes (insbesondere durch Heizwertoptimierung) und zur Kapazitätserweiterung durch bauliche/technische Maßnahmen bei vorhandenen Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen.
* Intensivierung der Nutzung von Mitverbrennungspotentialen in Kraft-, Zement- und Kalkwerken sowie Qualitätsverbesserung bei Sekundärbrennstoffen.