Neue Vorgaben der EU-Kommission zum Transport von Schweinen in NRW – Sonderregelung für Schweinehalter im Beobachtungsgebiet

Neue Vorgaben der EU-Kommission zum Transport von Schweinen in NRW – Sonderregelung für Schweinehalter im Beobachtungsgebiet

Die Europäische Kommission hat heute neue Vorgaben für den Transport von Schweinen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Danach wird NRW ab sofort in drei Gebiete mit den folgenden Regelungen aufgeteilt:
Gebiet 1 besteht aus dem Regierungsbezirk Münster sowie der rechtsrheinischen Seite des Regierungsbezirks Düsseldorf (mit der Autobahn A2 als südliche Grenze) und umschließt die Sperr- und Beobachtungsgebiete im Kreis Borken. Hier gilt, dass Schweine nur innerhalb dieses Bereichs transportiert werden dürfen. Davon ausgenommen sind Sperr- und Beobachtungsgebiete.
Gebiet 2 umfasst den Regierungsbezirk Arnsberg sowie die linksrheinische Seite des Regierungebezirks Düsseldorf. Auch hier dürfen Schweine zunächst nur innerhalb des Gebietes transportiert werden. Das Landwirtschaftsministerium will aber bei der EU-Kommission darauf drängen, dass für dieses Gebiet kurzfristig dieselben Regeln wie für die Regierungsbezirke Köln und Detmold gelten sollen. Bisher waren diese Bereiche an das ehemalige Kerngebiet mit dem Sperr- bzw. Beobachtungsgebiet gekoppelt.
Gebiet 3 besteht aus den Regierungsbezirken Köln und Detmold. Aus diesem Bereich dürfen Schweine innerhalb ganz Deutschlands transportiert werden.

Für Schweinehalter im Beobachtungsgebiet macht die EU-Kommission mit einer Sonderregelung den Transport von Mastschweinen möglich, um so zu verhindern, dass die Tiere zu fett und damit schlecht verkäuflich werden. Ab dem 21. Tag ab Einrichtung des Beobachtungsgebietes können Mastschweine geschlachtet werden. Sie dürfen dazu aber nur zu zwei vom Landwirtschaftsministerium vorgegebnen Schlachthöfen verbracht werden. Sowohl vor dem Transport als auch am Schlachthof müssen die Tiere untersucht werden. In den beiden Beobachtungsgebieten in Borken gibt es etwa 450 Schweinebetriebe.

Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg zeigte sich zufrieden mit den neuen Regelungen: "Das Problem der überschweren Mastschweine im Beobachtungsgebiet ist mit diesem Zugeständnis der Kommission zum größten Teil gelöst. Ich hoffe, dass nun auch bald die Restriktionen für den Regierungsbezirk Arnsberg bzw. Teile von Düsseldorf von Brüssel gelockert werden."

* Karte der Gebiete 1, 2 und 3 laden (PDF, 22 kB)


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