Umweltminister Eckhard Uhlenberg: Daten zur Luftqualität in NRW für 2005 belegen Fortschritte bei der Luftreinhaltung - Weitere Anstrengungen sind insbesondere bei Feinstaub und Stickstoffdioxid erforderlich
Die geltenden bzw. zukünftig europaweit einzuhaltenden strengen Grenzwerte zur Luftqualität werden für das Beurteilungsjahr 2005 im Allgemeinen in fast allen nordrhein-westfälischen Regionen bereits jetzt eingehalten. Überschreitungen vor allem der Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte treten jedoch lokal begrenzt insbesondere in stark befahrenen Straßen mit geschlossener Randbebauung und in der Nachbarschaft einiger industrieller Anlagen auf. Die Messungen im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie zeigen ein vielschichtiges Bild der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen mit erfreulichen Verbesserungen einerseits und fortbestehenden Problemen an Belastungsschwerpunkten andererseits. Beurteilt wurden Feinstaub, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid, Blei, Schwefeldioxid und Benzol in der Luft.
Die europaweit gültigen Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Bleiverbindungen und Schwefeldioxid werden an allen Messstellen Nordrhein-Westfalens eingehalten. Beim Schwefeldioxid, das in der Vergangenheit hauptsächlich für die Auslösung von Smogalarm verantwortlich war, lassen sich die Erfolge der Luftreinhaltung besonders deutlich ablesen. Der Mittelwert im Rhein-Ruhrgebiet ist seit 1964, dem Beginn systematischer Messungen, von 205 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg /m³) auf 7 µg/m³ in 2005 (Jahresmittelwerte) gesunken, d.h. auf 3 % des Ausgangswertes.
Bis auf den Nahbereich eines Industriebetriebes in Castrop-Rauxel werden in NRW auch für das krebserregende Benzol die ab 2010 wirksamen Grenzwerte eingehalten. Durch zahlreiche Sanierungsmaßnahmen konnte der Wert dort bereits von 24 auf 6,6 µg/m³ gesenkt werden. Erlaubt sind ab 2010 fünf Mikrogramm Benzol pro Kubikmeter Luft.
Der seit 2005 gültige Grenzwert für das Feinstaub-Jahresmittel von 40 µg/m³ wird 2005 erstmals an allen Stationen in NRW eingehalten, während dieser Grenzwert 2004 noch an vier Stationen überschritten worden war. Dies ist zum Teil auf unterschiedliche meteorologische Verhältnisse in den verschiedenen Jahren, zum Teil aber auch auf durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zurückzuführen.
Anders sieht die Situation bei dem seit 2005 ebenfalls gültigen strengen Grenzwert für den Feinstaub-Tagesmittelwert aus (50 µg/m³ bei 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr). Zwar zeigen sich hierbei Verbesserungen; es sind aber noch große weitere Anstrengungen erforderlich, um die Grenzwerte auch im Nahbereich großer industrieller Emittenten und vor allem in hoch belasteten Straßen einzuhalten. So wurde im Jahr 2005 an 13 Stationen Grenzwertüberschreitungen festgestellt, 2004 war es noch 17 Stationen. Neben der im Vergleich zu 2004 für die Ausbreitung von Luftschadstoffen etwas günstigeren Witterung führten erste Erfolge der Maßnahmen der Luftreinhalte- und Aktionspläne zu einem nachweisbaren Belastungsrückgang. In 2006 sind aufgrund einer in weiten Teilen Europas und Deutschlands austauscharmen Wetterlage mit ungewöhnlich hohen Feinstaub-Konzentrationen bereits Anfang des Jahres zahlreiche Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 μg/m³ aufgetreten. Da sich die Beurteilung jedoch auf ein ganzes Jahr bezieht, bleibt die weitere Entwicklung in 2006 abzuwarten.
In den Städten bzw. Gemeinden, in denen Überschreitungen des Feinstaubtagesgrenzwertes festgestellt wurden (Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Niederzier), sind bereits Aktionspläne zur Verminderung der Feinstaubbelastung in Kraft oder in Arbeit. Die laufenden Messungen zeigen, dass Aktionspläne auch in weiteren Städten (z. B. Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Wuppertal) notwendig sind.
In den Aktionsplänen ist ein stufenweises Vorgehen vorgesehen. Reichen die Maßnahmen der ersten Stufe, wie z.B. Durchfahrverbote für Lkw und eine intensive Nassreinigung hoch belasteter Straßen nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten, werden schärfere Maßnahmen durchgesetzt. Absehbar sind u.a. in besonders belasteten Stadtgebieten Umweltzonen, in denen emissionsintensive Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Außerdem sind durch technische Verbesserungen der Fahrzeuge Minderungen zu erwarten (z. B. Partikelfilter).
Der ab 2010 einzuhaltende Stickstoffdioxid-Stundengrenzwert (200 µg/m³ als Stundenmittelwert mit 18 zulässigen Überschreitungen im Jahr) wird an allen Messstationen in NRW eingehalten.
Hinsichtlich des zukünftigen Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes zeigt sich jedoch - wie beim Feinstaubtagesgrenzwert - weiterer Handlungsbedarf. Der ab 2010 einzuhaltende Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ wird an 13 Messstationen überschritten. Mit einer Ausnahme (Duisburg-Bruckhausen) befinden sich die Stationen an hoch belasteten Straßen. In Dortmund, Düsseldorf und Essen sind die Überschreitungen so ausgeprägt, dass mit Luftreinhalteplänen bereits heute darauf hingearbeitet wird, dass 2010 der dann gültige Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert eingehalten werden kann. Entsprechende Luftreinhaltepläne sind aufgrund vorheriger Messergebnisse bereits aufgestellt worden bzw. in Arbeit.
Die Stickstoffdioxid-Belastung ist an den Brennpunkten des Kfz-Verkehrs in den letzten fünf Jahren langsam angestiegen. Um den ehrgeizigen, ab 2010 europaweit geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im Jahresmittel auch in Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen einzuhalten, ist eine strengere Abgasgesetzgebung für PKW und Nutzfahrzeuge auf europäischer Ebene erforderlich.
Die Ergebnisse der im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie durchgeführten Jahresmessungen sind im Internet-Angebot des Landesumweltamtes NRW unter www.landesumweltamt.nrw.de zugänglich. Ergebnisse weiterer Jahresmessungen von Stationen, die die Stadt Düsseldorf und ein externer Auftragnehmer in Wuppertal betreiben, werden in Kürze vorliegen.