Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen: 46 Sonderbehörden werden eingegliedert

Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen: 46 Sonderbehörden werden eingegliedert

Das Innenministerium, das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Das Kabinett hat heute (2. Mai 2006) beschlossen, 35 Sonderbehörden - zehn Staatliche Umweltämter, acht Ämter für Agrarordnung, zehn Staatliche Ämter für Arbeitsschutz, fünf Bergämter, die Landesanstalt für Arbeitsschutz und das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz OWL – bis zur Neuordnung der Mittelbehörden als Außenstellen in die Bezirksregierungen einzugliedern. Darüber hinaus sollen die Aufgaben von 11 Versorgungsämtern kommunalisiert werden. Insgesamt sind davon rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. "Bei der Eingliederung und Kommunalisierung der Behörden steht die Sozialverträglichkeit im Vordergrund: Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben", erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute in Düsseldorf.
Die Hauptziele der Eingliederung sind:

* Abbau von Doppelzuständigkeiten

* Transparente und einfache Zuständigkeiten und dadurch

* Vermeidung von Mehrfachzuständigkeiten

* Mehr Wirtschaftlichkeit

* Verschlankung der Landesverwaltung

* Nur noch eine Behörde als Ansprechpartner für Gewerbetreibende

Entsprechende Gesetze bezüglich der Sonderverwaltungen sollen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes und der Bergverwaltung zum 1. Januar 2007 respektive im Bereich der Versorgungsverwaltung möglichst zum Jahresanfang 2007 wirksam werden.

Die von den Sonderbehörden bislang wahrgenommenen Aufgaben werden kritisch überprüft. Ziel ist es, in Verhandlungen mit den Kommunen auf einige Aufgaben ganz zu verzichten und so viele Aufgaben wie möglich zu privatisieren. Die verbleibenden Aufgaben sollen unter Wahrung des Konnexitätsprinzips weitestgehend von den Kommunen wahrgenommen werden. Die Zuständigkeit zwischen staatlichen Behörden und kommunalen Behörden wird neu geordnet. Umweltminister Eckhard Uhlenberg sagte dazu: "Wenn in den Kreisen, Städten und Gemeinden Zuständigkeiten übertragen werden, wird dies für die Bürgerinnen und Bürger mit einer Verkürzung der Wege zur zuständigen Behörde verbunden sein. Zudem wird es zu einem Abbau von Doppelzuständigkeiten aufgrund des bisherigen Nebeneinanders staatlicher und kommunaler Verwaltung kommen."

Uhlenberg weiter: "Damit bauen wir Bürokratie ab und steigern die Effizienz unserer Dienststellen. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger werden mit ihrem Anliegen nur noch eine Behörde ansprechen müssen, denn wir schaffen transparente und einfache Zuständigkeiten. Zersplitterte Zuständigkeiten werden der Vergangenheit angehören, denn Genehmigung und Überwachung werden zukünftig in einer Hand liegen. Die Verwaltungsstrukturreform führt neben dieser fachlichen Stärkung zu einer spürbaren Kostenreduzierung, z.B. durch Vermeidung von Mehrfachzuständigkeiten, Straffung der Kommunikationsprozesse und Nutzung der Synergieeffekte. Die Bündelung der Aufgaben in den Bereichen des Umweltschutzes bei der Bezirksregierung führt nicht zur Absenkung von Umwelt- und Qualitätsstandards. Vielmehr wird die Schlagkraft der bisher getrennt tätigen Verwaltungsbereiche verstärkt, weil eine übergreifende Abstimmung im Genehmigungsbereich und in der Überwachung zu Effizienzsteigerungen führt. In diesen Prozess werden wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbinden."

"Unser Ziel ist es, dass insbesondere Gewerbetreibende künftig nur noch eine Behörde als Ansprechpartner haben", sagte der Innenminister. Für die Verwaltungsarbeit erwartet der Minister mehr Wirtschaftlichkeit. So könnten die Zentralabteilungen der Bezirksregierungen Personal- und Haushaltsangelegenheiten übernehmen, die früher von jeder einzelnen Behörde erledigt werden mussten. Zudem könne das Personal flexibler eingesetzt werden. "Außerdem gewinnt die Arbeit an Qualität, wenn komplexe Genehmigungs- und Planungsentscheidungen gemeinsam unter einem Dach getroffen werden", betonte Wolf.

"Durch die Konzentration und Modernisierung des Arbeitsschutzes bei den Bezirksregierungen werden die Aufgaben des Arbeitsschutzes künftig schlagkräftiger durchgeführt. Durch diese Bündelung werden Aufgaben in Zukunft durch Spezialisierung wesentlich effizienter ausgeführt. Hierdurch werden auch die Unternehmen entlastet, ohne die Qualität des staatlichen Arbeitsschutzes zu mindern", so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Ein wesentliches Ziel des Koalitionsvertrags vom 20. Juli 2005 ist es, die Verwaltung des Landes zu verschlanken. Speziell für die Sonderbehörden sieht er vor, diese so weit wie möglich einzugliedern, zu privatisieren, zu kommunalisieren bzw. in die allgemeine Verwaltung zu integrieren. "Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren – und diese dann auch organisatorisch konzentriert wahrnehmen", erläuterte der Innenminister.

Die Eingliederung der Sonderbehörden ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur künftigen Struktur der Landesverwaltung", fügte Wolf hinzu und verwies darauf, dass sich die Koalition – als weiteren Schritt – auf die Zusammenlegung der fünf Bezirksregierungen und der drei Kommunalverbände (zwei Landschaftsverbände und der Regionalverband Ruhr) in künftig drei Regionalverwaltungen verständigt habe. Deshalb werde zeit-gleich mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen die Neuordnung aller Aufgaben der Bezirksregierungen in Angriff genommen; den dafür notwendigen Beschluss hatte das Kabinett bereits am 4. April gefasst.

Sobald die Behörden per Gesetz zum 1. Januar 2007 eingegliedert sind, gehören ihre Beschäftigten zu den Bezirksregierungen. Die Staatlichen Umweltämter, die Ämter für Agrarordnung und das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz bilden zusammen mit den Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz Außenstellen der Bezirksregierungen. Die Aufsicht über diese Außenstellen nehmen wie bisher die zuständigen Fachressorts wahr.

Außerdem werden Aufgaben weiterer Sonderbehörden (Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd, Landesumweltamt, Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Außenstellen der Bezirksregierungen übertragen. Die verbleibenden Aufgaben werden in Zukunft nur noch in einer Behörde gebündelt.

Möglichst zum Jahresanfang 2007 sollen die Aufgaben der Versorgungsverwaltung kommunalisiert bzw. einige Aufgaben auf die NRW-Bank übertragen werden. "Durch die Kommunalisierung werden die Aufgaben der Versorgungsverwaltung künftig bürgernäher und effizienter ausgeführt. Jeder Bürger wird in seinem Kreis oder seiner kreisfreien Stadt einen Ansprechpartner vorfinden. So wird nicht nur Bürgernähe umgesetzt, sondern Subsidiarität durch die Landesregierung praktiziert, ohne dass die Kommunen finanziell höher belastet werden", so Karl-Josef Laumann.


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