Feste Regeln für Osterfeuer beachten

Feste Regeln für Osterfeuer beachten

Für viele Menschen gehört zu einem gelungenen Osterfest auch ein Osterfeuer. Prinzipiell ist gegen diesen Brauch nichts einzuwenden, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. So sind Osterfeuer grundsätzlich so zu gestalten und abzubrennen, dass die Nachbarschaft nicht unzumutbar belästigt wird. Es darf also nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz oder von Blättern befreiter Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden, und das Holz sollte möglichst trocken sein. Beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz hat im Osterfeuer nichts zu suchen. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Denn Feuer, die nicht aus Gründen der Brauchtumspflege sondern zum Verbrennen von zum Beispiel Gartenabfällen entfacht werden, stellen rechtlich eine Abfallbeseitigung dar. Die Entsorgung von Abfällen ist jedoch grundsätzlich Sache der Kommune. Ein Brauchtumsfeuer liegt dagegen nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn es von ortsansässigen Vereinen oder Kirchen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein, durch die verhindert wird, dass durch die Flammen oder Funkenflug ungewollte Brände entstehen. Da sich in den aufgeschichteten Holzstapeln immer wieder kleine Tiere wie zum Beispiel Igel verstecken, sollte das Feuerholz zudem erst kurz vor dem Anzünden zusammengetragen oder noch einmal komplett umgeschichtet werden, um die Tiere vor dem Flammentod zu bewahren.

Da die Gemeinden Einzelheiten zur Durchführung von Osterfeuern individuell bestimmen können, sollten sich die Organisatoren rechtzeitig über die Regelungen vor Ort informieren, und zum Beispiel klären, ob Osterfeuer nach Ortsrecht einer Anzeigepflicht unterliegen. Eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss auf jeden Fall dann beantragt werden, wenn eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit durch den beim Abbrennen eines Osterfeuers entstehenden Rauch zu befürchten ist.


Angebote und Gesuche im Marktplatz

Eigene Anzeige Verkauf/Gesuch - OHNE Anmeldung KOSTENLOS Eintragen !


HerstellerBezeichnung
2 Mero-Fußbodenplattenbetonplatte | fußbodenplattenAngebot
Ich verkaufen ca. 2000 Stck. Abbruchklinkerklinker | abbruch | verblendenAngebot
Hebe - Pickup- kran max. 456Kg / 1000kran | laderAngebot
pflaster stein weg beton terrasse palisade restpostenpalisade | restpostenAngebot
Dachpfannen von Nelskamp, Kronenpfannedachpfannen | KronenpfanneAngebot
Witte PressbohranlagePressbohranlageAngebot
OVERALL SCHUTZANZUG LACKIERANZUG ARBEITSSCHUTZarbeitsschutz | sicherheitsschuheAngebot
Bosch Bohr- Meissel- Hammer GBH 7-46 DEBoschbohrer | hammerAngebot
Klinkerplatte 20x10 Klinker-Platte, BodenfliesenKlinkerplatte | bodenfliesenAngebot
Wir suchen Layher Fahrgerüst "Uni Breit" und Layher Alu 72er Schnellbau - GerüstGerüst | hausbauGesuch