Bürokratieabbau für Tierhaltungsbetriebe: Erlasse zur Güllelagerung und zur Abdeckung von Güllebehältern trägt zur Stärkung der

Bürokratieabbau für Tierhaltungsbetriebe: Erlasse zur Güllelagerung und zur Abdeckung von Güllebehältern trägt zur Stärkung der Veredlungsbetriebe bei und schafft landesweit einheitliche Grundlage

Gülle darf in landwirtschaftlichen Betrieben Nordrhein-Westfalens künftig auch weiterhin unterhalb der Stallgebäude gelagert werden. Wenn die betrieblichen Verhältnisse und die insgesamt erforderliche Lagerkapazität dies zulassen, ist die Errichtung eines Außenbehälters nicht notwendig. Die übrigen geltenden Anforderungen zur Luftreinhaltung sowie des Wasserrechts und zur Tierhygiene müssen dabei eingehalten werden. Mit diesem Erlass an die nachgeordneten Überwachungs- und Genehmigungsbehörden hat Umwelt- und Landwirtschaftsminister Uhlenberg jetzt konkrete Auslegungsanleitungen gegeben und so landesweit einheitliche Bedingungen für landwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Ein weiterer Erlass regelt ebenfalls landesweit, dass die Abdeckung der Gülleaußenbehälter mit Strohhäckseln dem Stand der Technik entspricht und in der Regel durchgeführt werden darf. Ergebnisse mehrerer einschlägiger Untersuchungen zum Emissionsverhalten für Gerüche und Ammoniak hatten dies belegt.
Umwelt- und Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg: "Mit dem Abbau von Bürokratie und der Ausschöpfung der Ermessensspielräume in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft wollen wir die Veredelungsbetriebe in NRW stärken und ihre Entwicklungspotenziale verbessern. Das Umweltrecht muss zum Schutz der Nachbarn und der Umgebung aber natürlich nach wie vor eingehalten werden. Das heißt, dass in kritischen Fällen zusätzliche technische Möglichkeiten zur Einhaltung der Umweltstandards eingesetzt werden müssen."

Um festzustellen, ob es weitere Ermessenspielräume bei der Umsetzung der Technischen Anleitung Luft gibt, unterstützt das Ministerium eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Umweltauswirkungen unterschiedlicher Systeme zur Lagerung von Gülle bei größeren Schweinehaltungsanlagen. Sie wird vom Landesumweltamt NRW und der Landwirtschaftkammer NRW gemeinsam geplant und durchgeführt.


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