Landesregierung beschließt Meldung der letzten FFH-Gebiete an Brüssel Vernünftige Lösung für Wirtschaft und Natur am Rhein
Das Landeskabinett hat die Meldung der letzten FFH-Gebiete (Fauna, Flora, Habitat) an die EU-Kommission nach Brüssel beschlossen. Grund dieser Meldung ist die Fortsetzung des laufenden Zwangsgeldverfahrens der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Meldungen. Damit folgt die Landesregierung den Aufforderungen der EU zeitgerecht und wendet so Strafzahlungen ab. Die EU-Kommission hatte einerseits die Erweiterung des bestehenden FFH-Gebietes "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" für ausgewählte Wanderfischarten sowie ergänzende Gebietsmeldungen für einige weitere Tierarten gefordert. Deshalb werden die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln im Februar ein verkürztes Beteiligungsverfahren für diese insgesamt drei neuen FFH-Gebiete (Kreise Kleve, Rhein-Sieg und Rhein-Erft/Düren) einleiten und durchführen, da die Meldung bis Ende April in Brüssel vorliegen muss.
Umweltminister Eckhard Uhlenberg: "Damit hat NRW seinen abschließenden Beitrag zur Sicherung des europäischen Naturerbes geleistet. Dies ist eine vernünftige Lösung, denn damit ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu verbesserter Rechts- und Planungssicherheit im Lande getan worden. Diese Meldung hat keine Konsequenzen für den Rhein als Wirtschaftsweg. Deshalb werden auch keine Arbeitsplätze gefährdet. Nun gilt es das Netz NATURA 2000 durch entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Basis des Vertragsnaturschutzes mit Leben zu erfüllen."
Die FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen enthält eine gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes. Danach sind die Mitgliedstaaten der EU u.a. verpflichtet, unter der Bezeichnung "NATURA 2000" ein kohärentes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Dieses Netz umfasst auch die nach der EG-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Vogelschutzgebiete.
Nach erfolgter Meldung umfasst das Netz Natura 2000 in NRW dann 518 FFH-Gebiete und 25 Vogelschutzgebiete, die ca. 8,2 Prozent der Landesfläche in NRW repräsentieren. Die Umsetzung der sich aus der FFH-Richtlinie ergebenden Verpflichtungen erfolgt primär im Wege der Kooperation mit den jeweiligen Flächeneigentümern.
Informationen zu den FFH- und Vogelschutzgebieten finden Sie unter www.natura2000.munlv.nrw.de