Umweltministerium NRW hat Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie eingeleitet – Ergebnisse der Fachgespräche zur Lärmkartierung si

Umweltministerium NRW hat Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie eingeleitet – Ergebnisse der Fachgespräche zur Lärmkartierung sind Hilfestellung für Kommunen

Der Staatssekretär im Umweltministerium, Dr. Alexander Schink, eröffnet heute eine Abschlussveranstaltung, in der Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen die Ergebnisse mehrerer Fachgespräche zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Nordrhein-Westfalen, vorgestellt werden. An diesen in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW durchgeführten und vom Deutschen Institut für Urbanistik moderierten Gesprächen waren für die Umsetzung zuständige Kommunen sowie Ministerien, Verkehrs- und Umweltbehörden und weitere Institutionen beteiligt. Ziel des Umweltministeriums ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, die Lärmbelastung auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu vermindern. Unter Einbeziehung einer vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der Universität Bonn, die untersucht hat, welche Daten bei den verschiedenen Stellen vorliegen und wie diese für die Lärmkartierung optimal zusammengebracht werden können, wurden im Rahmen dieser Gespräche praktikable, sachgerechte und kostengünstige Vorgehensweisen zur Erstellung von Lärmkarten erarbeitet. Dabei ging es u.a. um Fragen, wie die von der EU geforderten Informationen zur Lärmbelastung zu ermitteln sind, welche technischen Randbedingungen hierbei zu beachten sind und wie die beteiligten Betreiber und Behörden zusammen arbeiten sollten.
Staatssekretär Dr. Alexander Schink: "Der Lärm in den dicht besiedelten Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens ist das Umweltproblem Nummer Eins. Für uns gehört die weitere Verbesserung des Lärmschutzes in den Städten deshalb zu den bedeutendsten umweltpolitischen Anliegen. Mit den Fachgesprächen und der Machbarkeitsstudie haben wir wichtige und praktische Ansätze gemeinsam mit den Beteiligten erarbeitet, um die Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie in NRW zu bewältigen. Hier wurde auch deutlich, dass vor allem kleinere Kommunen Unterstützung bei der Aufstellung von Lärmkarten benötigen. Wir haben mit der Erarbeitung der fachlichen Hilfestellung für die Kommunen frühzeitig begonnen, damit sie die EU-Richtlinie praxisgerecht umsetzen können."

Mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie soll die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten reduziert und zur Verbesserung der Lebensqualität beigetragen werden. Die Richtlinie sieht vor, dass bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für große Ballungsräume und an den Hauptverkehrsstraßen, an den Hauptstrecken der Bahn sowie im Umland von großen Flughäfen erstellt werden. Diese Karten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Umgebungslärmrichtlinie ist im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden.


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