Leistungen aus einer Lebensversicherung erbschaftsteuerpflichtig
Nach dem ist es nicht ernstlich zweifelhaft, ob der Bezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974).
BFH, Urteil v. 25.8.1998, II B 25/69Zu diesem Beschluß, der zu einem Verfahren zur Gewährung vollen Rechtsschutzes ergangen ist, hat der BFH festgestellt, daß Leistungen aus einer zur Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung erbschaftsteuerpflichtig sind. Die Finanzverwaltung ging bisher von einer Steuerpflicht aus, dagegen wurden seitens der Literatur Bedenken angemeldet.
Der BFH hat zwar im vorliegenden summarischen Verfahren nicht abschließend entschieden, jedoch zwischen den Zeilen angedeutet, daß er an der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach eine zur Befreiung von der Pflichtversicherung abgeschlossene Lebensversicherung steuerpflichtig ist, festhalten wird.
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