Internationaler Rechtsverkehr: Der Konsignationslagervertrag mit einem amerikanischen Geschäftspartner/ Kostenloser Leitfaden zu

Internationaler Rechtsverkehr: Der Konsignationslagervertrag mit einem amerikanischen Geschäftspartner/ Kostenloser Leitfaden zu Besonderheiten des Kommissionsgeschäftes mit amerikanischen Partnern veröffentlicht
Eurojuris Deutschland e.V.

(Verbandspresse, 13.05.2005 14:04)

(Düsseldorf) - Eurojuris-Anwalt Aaron Wise (NY) hat einen Leitfaden für deutsche Unternehmen und Unternehmer, deren Banken und Factoringgesellschaften erarbeitet, der sich mit einer Sonderform des Kommissionsgeschäftes mit amerikanischen Unternehmen befasst: dem Konsignationslagervertrag.

Auslöser für die Erstellung des Leitfadens ergab sich aus der Beratungspraxis des internationalen Rechtsexperten Wise.

„Es gibt so viele Besonderheiten – insbesondere zum Beispiel auch in den Fragen des Eigentumsvorbehaltes oder des Gerichtsstandes. Durch das Konsignationslagergeschäft wird in der Regel das Argument des deutschen Exporteur entkräftet, US-Gerichte wären für ihn nicht zuständig“, so Wise, der sich seit Jahren auf die Fragen von Exporteuren in die USA konzentriert.

„Im US-Recht beispielsweise ersetzt lediglich die vertragliche Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes das Sicherungsinteresse des in den USA befindlichen Geschäftspartners nicht. Ein Eigentumsvorbhelat hat keine Wirkung gegenüber Dirtten. Dies gilt sogar dann, wenn der Konsignationslagervertrag (oder die AGB des deutschen Lieferanten) deutschem Recht unterliegt “, so Wise weiter.

„Sowohl unter rechtlichen als auch unter steuerlichen Gesichtspunkten kann ein US-Konsignationsgeschäft für den Lieferanten bzw. seine finanzierende Bank oder Factoringgesellschaft erhebliche Risiken bergen. Diese Aspekte werden im Leitfaden verdeutlicht“, erörtert Wise.

Wise ist seit vielen Jahren erfolgreich im internationalen Rechtsgeschäft platziert und ist bekannt für seine Leitfäden für die deutsche Wirtschaft, die dem amerikanischen Markt mehr Transparenz geben sollen. Auch der nun vorgelegte Leitfaden ist ein Vorstoß in diese Richtung. „Viele Schäden von Unternehmen und Unternehmen könnten abgewendet werden, wenn im Vorfelde die Informationsversorgung der Beteiligten stimmen würde. Globalisierung und internationale Geschäfte bringt eben auch eine Komplexität mit sich, der man sich nicht verschließen darf“, so Wise.

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Eurojuris Deutschland e.V.
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