Steuervorteil für Selbstständige beim Immobilienerwerb
Wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt, hat jetzt beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims unter bestimmten Umständen weitere steuerliche Vorteile. Nutzt der Selbstständige die Immobilie sowohl privat als auch für seine selbstständige Arbeit, so kann er die Umsatzsteuer für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten komplett als Vorsteuer abziehen. Auf dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin (C-269/00).Die deutschen Finanzbehörden akzeptierten bislang nur die anteilige Umsatzsteuer für die reinen Geschäftsräume.Im Gegenzug muss der Selbstständige dem Fiskus erklären, dass er die gesamte Immobilie seinem Geschäftsbereich zuordnet und für die Privaträume Umsatzsteuer zahlen. Nach zehn Jahren kann er seine Immobilie wieder verkaufen, weiter vermieten oder aber auch komplett in sein Privatvermögen übernehmen. Die bereits erhaltene Vorsteuer muss er nicht mehr zurückzahlen. In der Regel übersteigt der kassierte Vorsteuerbetrag um ein Vielfaches die zu zahlende Umsatzsteuer für die Privaträume. "Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist und mehr als zehn Prozent seines Eigenheims geschäftlich nutzt, hat deutliche Steuervorteile", sagt Anette Rehm und empfiehlt im entsprechenden Fall die Konsultation eines Steuerberaters.