Neue Gentechnik-Kennzeichnungsregeln ab Montag in den Geschäften Bayerns
+++ Ab kommenden Montag müssen in den Regalen bayerischer Geschäfte Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus hergestellt sind, mit der Aufschrift "gentechnisch verändert" oder "aus gentechnisch veränderten ... hergestellt" gekennzeichnet werden. Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf wertete die neuen europäischen Bestimmungen über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel als wichtige Stärkung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Schnappauf: Wo Gentechnik drin ist, muss jetzt auch Gentechnik draufstehen, unabhängig davon, ob in dem Produkt noch gentechnisch veränderte Bestandteile nachweisbar sind oder nicht. Damit hat der Verbraucher schon an der Ladentheke Klarheit und kann gut informiert seine Wahl treffen. Bayern sei bei der Grünen Gentechnik von Anfang an für Transparenz und Wahlfreiheit von Verbrauchern und Wirtschaft eingetreten, so Schnappauf. +++
Für Verbraucher, die sich über Grüne Gentechnik näher informieren wollen, hält das Bayerische Verbraucherschutzministerium im Internet ein Angebot bereit (www.gentechnik.bayern.de). Interessierte finden hier Informationen zu Grundlagen und Anwendungen, zu den Genehmigungsverfahren sowie zu Sicherheit und Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen. Ergänzt wird das Angebot durch ein Lexikon der Gentechnik sowie durch Antworten zu häufig gestellten Fragen
Weitere Informationen: http://www.gentechnik.bayern.de
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