Schnappauf: Bayern fordert gesetzliche Rechte statt Kulanz
+++ "Die Kunden der Deutschen Bahn brauchen für den Fall von Verspätungen klare gesetzliche Rechte. Reine Selbstverpflichtungen des bundeseigenen Unternehmens in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht genug." Mit diesen Worten kommentierte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf die heutigen Ankündigungen in den Medien, Bundesregierung und Bahn hätten sich auf eine freiwillige Erstattungsregelung im Fall von Verspätungen geeinigt. Schnappauf: "An der Tatsache, dass gesetzliche Rechte nach wie vor durch die Eisenbahnverkehrsordnung von 1938 ausgeschlossen bleiben, ändert sich nichts. Geschäftsbedingungen lassen sich ohne weiteres ändern. Hier verabreicht die Bundesregierung den Bahnkunden ein Placebo statt einer wirksamen Medizin." +++
Demgegenüber habe der Bundesrat die Bundesregierung auf Initiative Bayerns schon längst aufgefordert, den Kunden gesetzliche Rechte zu verschaffen, so der Minister weiter. Hier aber lasse die Bundesregierung die Bahnreisenden in Deutschland schlichtweg im Stich. Schnappauf: "Es ist ein absolutes Armutszeugnis für die deutsche Verbraucherschutzpolitik, dass die Bundesregierung die Schaffung gesetzlicher Rechte für die Bahnkunden nicht in Angriff nimmt und sogar bei der Europäischen Union aktiv hintertreibt." Medienberichten zufolge hatte der Bund anlässlich der Abstimmung über europäische Entschädigungsregelungen für Fluggäste bei der EU Widerstand angedroht, sollte Brüssel vergleichbare Regelungen für den Bahnverkehr auf den Weg bringen. Schnappauf: "Jetzt müssen die Bahnkunden ihr Heil in Brüssel suchen, denn von dieser Bundesregierung haben sie nichts zu erwarten. Bayern dagegen wird die Schaffung europäischer Regelungen entschieden unterstützen."
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