Keine 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger in Europa

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Keine 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger in Europa
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

(Verbandspresse, 22.04.2005 09:16)

(Frankfurt am Main) - Der Automobilclub von Deutschland (AvD) steht dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe kritisch gegenüber, für Fahranfänger eine 0,0-Promille-Grenze in ganz Europa einzuführen.

Sollte dieser Vorschlag Gesetzeskraft erlangen, könnten bereits geringe Mengen Restalkohol zu einer Kriminalisierung der Autofahrer führen. Aus diesem Grund ist der AvD gegen die geplante Regelung, was aber im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass der AvD Alkohol und Drogen am Steuer befürwortet. Unbestritten sind Alkohol und Drogen am Steuer eine maßgebliche Ursache von Verkehrsunfällen. Der AvD vertritt deshalb die Devise "Auto? - Kein Alkohol, keine Drogen!", weil sich Autofahrer sonst an vermeintlich messbare Grenzen "herantrinken". Hier tut Aufklärungsarbeit Not.

Stolpe begründete den Vorschlag damit, dass Spanien und Österreich gute Erfahrungen mit einer solchen Regelung gemacht haben. Das entspricht - wie der Bundesverkehrsminister selber am Rande des EU-Verkehrsministerrates einräumte - insoweit nicht den Tatsachen, dass Österreich und Spanien zwar eine besondere Regelung für Fahranfänger haben, diese aber gerade nicht 0,0-Promille für Fahranfänger vorschreibt, sondern in Spanien 0,3 Promille und in Österreich 0,1 Promille.

Der Vorschlag des Bundesverkehrsministers lässt zudem noch einen gefährlichen Rückschluss zu: Wer sagt, dass für alle Fahranfänger die Null-Promille-Grenze gelten soll, erweckt gleichzeitig den Anschein, dass für erfahrene Fahrer Alkohol bis zur gesetzlich zulässigen Grenze (in Deutschland 0,5 Promille) unbeachtlich ist. Das ist aber falsch. Alkohol und Drogen beeinflussen die Wahrnehmung der Fahrer unabhängig davon, wie erfahren sie sind. Wer in einen Unfall verwickelt wird und Alkohol getrunken hat, muss sich bereits heute auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte - wie auch bei Drogeneinfluss -zumindest eine Mitschuld anrechnen lassen.

Quelle/Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt
Telefon: 069/66060, Telefax: 069/6606789

eMail: avd@avd.de
Internet: http://www.avd.de


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