Einschränkung der Telefonüberwachung bedeutet Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung

Einschränkung der Telefonüberwachung bedeutet Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle

(Verbandspresse, 20.04.2005 10:10)

(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Vorwürfe des Bundesdatenschutzbeauftragten zurückgewiesen, in Deutschland würden die Sicherheitsbehörden zu viele Telefone abhören.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Hartnäckig weigert sich der Bundesdatenschutzbeauftragte, zur Kenntnis zu nehmen, dass die angestiegene Zahl der Telefonüberwachungen darauf zurückzuführen ist, dass die Telekommunikation das entscheidende Handwerkszeug des kriminellen Milieus geworden ist. Täter besitzen nicht selten ein Dutzend Handys, um ihre Spuren zu verwischen. Mit einer einzigen ISDN-Anlage können mehrere Anschlüsse benutzt werden. Kriminalität hat immer stärker internationale Bezüge und basiert auf ausgefeilter Kommunikationstechnik. Ginge es nach den Wünschen des Bundesdatenschutzbeauftragten, würde die Bekämpfung der Schwerkriminalität stark beeinträchtigt werden.“

Verwundert zeigt sich die GdP über das Ausmaß des Misstrauens einer Bundesinstanz gegenüber der Polizei.

Während sogar die Grünen den Sicherheitsbehörden einen verantwortungsvollen Umgang mit den nach dem 11. September 2001 geltenden Anti-Terror-Gesetzen bescheinigt haben, arbeite der Bundesdatenschutzbeauftragte an ihrer Abschaffung.

Freiberg: „Es ist schon eine eigenartige Rhetorik: Dort, wo die Polizei mit den neuen Befugnissen maßvoll umgegangen ist, hält sie der Bundesdatenschutzbeauftragte für verzichtbar und dort, wo die Polizei Gebrauch von ihnen gemacht hat, für gefährlich.“

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eMail: gdp-pressestelle@gdp-online.de
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