Bayerisches Handwerk zur Reform der Unfallversicherung: Wegeunfälle kein betriebliches Risiko
23. Juni 2006
Das bayerische Handwerk ist enttäuscht, dass Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit nach einem Eckpunkte-Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung und damit allein durch die Arbeitgeber finanziert werden sollen. Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages Heinrich Traublinger, MdL, hierzu: "Es kann doch nicht sein, dass den Unternehmen weiterhin zugemutet wird, für Risiken aufzukommen, die außerhalb des betrieblichen Einflussbereiches liegen!"Das bayerische Handwerk begrüßt zwar den Konsens über die Notwendigkeit einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung sowie einzelne Vorschläge des Eckpunktepapiers, fordert darüber hinaus aber weitergehende Änderungen. Positiv zu bewerten sei z.B. die Absicht, die Unfallrente auf die Dauer des Erwerbslebens und auf den konkreten Erwerbsschaden zu beschränken, betont Traublinger.
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) habe bereits vor drei Jahren in einem "12-Punkte-Papier" ein Programm zur Lösung der Probleme der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt, so der BHT-Präsident. Danach müsse der Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften auf ausschließlich betriebsspezifische Risiken begrenzt werden. Nur für diesen Kernbereich sei es gerechtfertigt, dass der Unternehmer allein für den Beitrag aufkommt. Auch Versicherungsleistungen bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, wie sie die Arbeitsgruppe weiter vorsieht, dürften nicht auf legal arbeitende und Beitrag zahlende Betriebe abgewälzt werden. Außerdem stelle die von den Unternehmen zu bezahlende Insolvenzgeldumlage einen Fremdkörper in der gesetzlichen Unfallversicherung dar und müsse daher neu geregelt werden. Der BHT werde diese Forderungen im kommenden Gesetzgebungsverfahren vehement vertreten, bekräftigt Traublinger.