BHT: Handwerk zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Nachbesserung unzureichend
29. Juni 2006
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) begrüßt die Ankündigung aus dem Bundesarbeitsministerium, die Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung zu vereinfachen, fordert aber weiter gehende Änderungen. Nach den Plänen des Ministeriums sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, für die Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen zu können. BHT-Präsident Heinrich Traublinger, MdL: "Diese Änderung ist zwar eine gewisse Erleichterung für unsere Betriebe, sie bleibt jedoch weit hinter dem Reformbedarf zurück!"Die zum 1. Januar dieses Jahres auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet für die Betriebe einen erhöhten Bürokratie- und Kostenaufwand sowie einen erheblichen Liquiditätsentzug. Das Handwerk hat diese Regelung daher von Anfang an strikt abgelehnt. Viele Betriebe haben sich seither bei den Handwerksorganisationen darüber beschwert und der BHT sieht sich dadurch in seinem Standpunkt bestätigt. BHT-Präsident Traublinger: "Wir fordern eine Generalrevision des Gesetzes."
Anzusetzen sei am Grundübel der Vorschrift, die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Lohnes festzusetzen. Die Korrektur des Gesetzes sollte zweckmäßigerweise zum Jahreswechsel 2006/2007 zusammen mit den Änderungen der Beitragssätze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgen.