Bundestag verhandelt neue Kundenschutzregelungen in der Telekommunikation / VATM: Gesetzgeber muss Weichen für einen effiziente

Bundestag verhandelt neue Kundenschutzregelungen in der Telekommunikation / VATM: Gesetzgeber muss Weichen für einen effizienteren Verbraucherschutz stellen
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM)

(Verbandspresse, 14.04.2005 11:44)

(Berlin) - Der Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geht in die parlamentarischen Beratungen. Mit der ersten Lesung des Telekommunikations-Änderungsgesetzes am 15. April 2005 wird der Gesetzgeber über die Neuregelung des Kundenschutzes beraten. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob die Regelungen - etwa beim Angebot und Vertragsabschluss von Premium SMS, Preisansagen von TK-Diensten oder zur Kostenkontrolle - für einen verlässlichen und effizienten Verbraucherschutz sorgen können.

Verbindliche Vorgaben für Preisangaben, die in der Werbung noch deutlicher als bisher gekennzeichnet sein müssen, ist nur eine der vielen zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die der VATM für einen effizienten Verbraucherschutz fordert. „Auch Preisansagen bei höherpreisigen Diensten – etwa am Ende des Gesprächs bzw. der Ansage der beim Televoting häufig eingesetzten 0137-er Nummern oder bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten – tragen zu einer noch umfassenderen Verbraucherinformation bei,“ erläutert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die Grundposition des Verbandes.

Durch Beschränkung bzw. Verbot falscher Absenderkennungen wird missbräuchlichen Lock-Anrufen und -SMS zudem Einhalt geboten. Bei Abo-Diensten erhöht das am Markt bereits praktizierte Hand-Shake-Verfahren in Form einer zusätzlichen Bestätigungs-SMS die Transparenz über Vertragspartner und -abschluss. Grützner warnt allerdings vor der geforderten Ausweitung des Hand-Shake-Verfahrens auf normale SMS-Dienste, z.B. für Fahrkarten, Kinokarten oder Parkgebühren per Handy: „Dies würde die Entwicklung innovativer Dienste ohne Missbrauchspotential von vornherein beschränken.“

Ein Teil des Gesetzentwurfes führe außerdem zu einem völligen Ausufern bürokratischer Detailregelungen. „Statt die großen notwendigen Wirtschaftsreformen in Deutschland endlich anzupacken, kümmern wir uns mit deutscher Gründlichkeit um vermeintliche Verbraucherschutzfragen wie etwa die gesetzliche Zwangspreisansage vor Call-by-Call-Gesprächen bei Preisen von rund 1,5 Cent pro Minute. Dabei hat der Kunde doch heute schon die Möglichkeit, genau diejenigen Anbieter im Markt auszuwählen, die auch ohne gesetzgeberischen Zwang ihren Kunden Preisansagen anbieten,“ meint Jürgen Grützner.

Selbst dort, wo, wie z. B. beim beliebten Televoting, die Preise bekannt sind und schon heute eine zusätzliche Tarifansage am Ende des Gespräches erfolgt, streiten Verbraucherschützer nun dafür, dass jeder Kunde bei jedem Gespräch zwangsweise vorab die immer gleiche Tarifansage anhören muss. „Das stellt Verbraucherschutz auf den Kopf, kostet Kunden und Unternehmen Zeit und Geld und wird von Kunden mit Sicherheit als Belästigung empfunden werden,“ meint Jürgen Grützner. „Wir setzen daher das größte Vertrauen in die Fraktionen des Deutschen Bundestages, Verbraucherschutz zu fördern, ohne kundenfreundliche Geschäftsmodelle mit einer überbordenden Gesetzgebungsflut zu belasten.“

Quelle/Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM)
Albrechtstr. 12, 10117 Berlin
Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

eMail: berlin@vatm.de
Internet: http://www.vatm.de


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