Zur Berichterstattung über Verkehrsordnungswidrigkeiten nimmt das Ministerium wie folgt Stellung:
Das Ministerium hat auf entsprechende Hinweise die Fahrer befragt.Daraus ergibt sich, dass bei einer Fahrt am 27.1. im oberfränkischen Hochstadt ohne Mitfahrer und am 20.2. ebenfalls in Hochstadt mit dem Minister als Mitfahrer offensichtlich jeweils ein Verkehrsverstoß im geringfügigen Bereich erfolgte. Bei der Fahrt am 20.2. hat der Minister selbst den Verstoß nicht bemerkt. Beide Fahrer haben sich ohne Kenntnis des Ministers an die kommunale Verkehrsüberwachung gewandt und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten bzw. darauf hingewiesen, dass es sich um eine Dienstfahrt handelte.
Das Ministerium hat beide Fahrer angehalten, sich wegen der Sachverhalte mit der kommunalen Verkehrsüberwachung in Verbindung zu setzen und die Folgen etwaiger Verkehrsverstöße zu tragen. Zugleich hat das Ministerium die gesamte Fahrbereitschaft nochmals darauf hingewiesen, dass auch bei Dienstfahrten die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind.
Pressefotos allgemein zum Download (72 dpi, 300 dpi)