Effektive Umsetzung des neuen Gesetzes war Thema einer Fachtagung von IHK Schwaben und Bayerischem Landesamt für Umweltschutz
Ob Handy oder Computer, Kühlschrank oder Waschmaschine, Geldautomat oder elektrisches Spielzeug die Entsorgung ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte ist künftig gesetzlich geregelt. Ab 24. März nächsten Jahres können Bürger und Kleingewerbe Elektro(nik)-Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die Entsorgung bzw. die Kosten dafür übernehmen.
Was das neue Gesetz für Hersteller, Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorger konkret bedeutet und wie das Gesetz effektiv und wirtschaftlich umgesetzt werden kann, war am 01.06.05 Thema einer Fachtagung von IHK Schwaben und Bayerischem Landesamt für Umweltschutz, zu der über 180 Vertreter von Herstellern, Händlern, Entsorgern und öffentlicher Verwaltung nach Augsburg kamen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Im März 2005 ist in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten. Damit werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die unter anderem folgende Ziele haben: Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektro(nik)geräten, umweltverträgliche Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten, Einhaltung bestimmter Recyclingquoten.
In den meisten Gemeinden Bayerns gibt es seit Jahren Wertstoffhöfe, die auch Elektro(nik)-Altgeräte annehmen zum Teil gegen Gebühr. Ab 24. März 2006 ist die Abgabe solcher Geräte bei allen Sammelstellen kostenlos. Die Entsorgung müssen die Hersteller übernehmen, was für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Kostenentlastung bedeutet. Die Hersteller werden Entsorgungsunternehmen beauftragen, die deutschland- oder sogar europaweit Elektroschrott verwerten und entsorgen. Wie die Abholung der gesammelten Altgeräte und die Bereitstellung der Sammelbehälter im Einzelnen ablaufen wird, wenn die Entsorgungsunternehmen nicht mehr von den Landkreisen und Städten selbst, sondern von den Herstellern beauftragt werden, sind Fragen, die noch geklärt werden müssen. Die Entsorgungsbranche für Elektro- und Elektronikaltgeräte befindet sich im Umbruch, so der Tenor auf der Tagung.
Stiftung Elektro-Altgeräte-Register
Damit sich kein Hersteller seiner Pflichten entzieht, wurde von der Wirtschaft die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) gegründet. Sie wird behördliche Befugnisse erhalten und unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes als Gemeinsame Stelle überwachen, dass alle zur Rücknahme Verpflichteten ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Zum Beispiel müssen sich alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dort registrieren. Nicht registrierte Hersteller dürfen ab dem 24.11.2005 keine Geräte mehr in Verkehr bringen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen ihre Abholstellen bei der Gemeinsamen Stelle melden.
Das web-basierte Elektro-Altgeräte-Register befindet sich derzeit im Aufbau. Es ist unter der Internetadresse www.stiftung-ear.de erreichbar und stellt dort eine umfangreiche Fragen-Antworten-Liste zur Verfügung. Eine Test-Registrierung ist bereits möglich. Hartmut Theusner von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register appellierte eindringlich an Kommunen und Hersteller, davon Gebrauch zu machen, um rechtzeitig Erfahrungen mit dem Registrierungsverfahren zu sammeln.
Tagungsband zur Veranstaltung
Der Tagungsband mit den Beiträgen der Referenten kann von den Internetseiten des LfU unter der Adresse www.bayern.de/lfu/bestell/index.html (AB TB Tagungsbände, AB TB 091) heruntergeladen (PDF-Dokument) oder gegen Gebühr (5,00 EUR zzgl. Versand) beim LfU bestellt werden. Bestelladresse: Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Poststelle, 86177 Augsburg, Faxnr. 08 21/90 71- 55 56 oder E-Mail an poststelle@lfu.bayern.de
Redaktioneller Hinweis:
Bilder von der Fachtagung können unter www.bayern.de/lfu/download/presse/0305 heruntergeladen werden:
Bild 1 (Theusner.jpg):
Hartmut Theusner von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) informierte über das Elektro-Altgeräte-Register. Damit alle Beteiligten möglichst frühzeitig mit dem Registrierungsverfahren Erfahrungen sammeln, forderte Herr Theusner Entsorgungsträger und Hersteller dringend auf, sich an der Testregistrierung zu beteiligen.
Bild 2 (Group.jpg):
Tagungsleitung und Referenten der Fachtagung deckten das Thema ElektroG facettenreich ab (v. l. n. r.): Dr. Harant (LfU) (Tagungsleitung), Dr. Kreibe (BIfA) (Tagungsleitung), Herr Chryssos (eds-r), Herr Bachmann (MEBA Metallbau Bachmann) (Begrüßung), Dr. Böhm (BSH), Herr Schmidt (AWM), Herr Wuttke (AVR/RPG), Frau Scharlemann (ISD), Herr Minor (RENE), Herr Böttner (Fujitsu-Siemens), Herr Meißner. Nicht im Bild: Herr Eichhorn (StMUGV) und Herr Werner (GDW). Ihre Beiträge sind im Tagungsband veröffentlicht (www.bayern.de/lfu/bestell/index.html > AB TB Tagungsbände > AB TB 091).