Kabinett beschließt Gesetze zur Reform der Forstverwaltung / Ausweitung des Vertragsnaturschutzes auf Waldflächen / Miller: "Alle ökologischen Anliegen aufgegriffen / Moderne Forstverwaltung spart bei der Bürokratie und nicht beim Wald"
als PDF-Datei
Die Staatsregierung hat in dieser Woche das neue Waldgesetz für Bayern und das Gesetz für die Bayerischen Staatsforsten auf den Weg gebracht. Außerdem wird das erfolgreiche bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ab dem nächsten Jahr zusätzlich auf die Waldflächen in Bayern ausgeweitet. Die Staatsregierung hat mit den neuen Forstgesetzen alle ökologischen Anliegen aufgegriffen. Forstminister Miller: "Auch in Zukunft gilt: Der Wald ist ökologischer Lebens- und Erholungsraum für alle Bürger und ein wichtiger Teil der Lebensqualität in Bayern. Wir reformieren die Verwaltung und nicht den Wald." Miller wandte sich scharf gegen Versuche von Kritikern der Forstreform, einen Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Forstreform und aktuellen Waldzustandsdaten wegen des trockenen Jahrhundertsommers im letzten Jahr zu konstruieren. Miller: "Ich erwarte, dass mit dieser durchsichtigen Verunsicherungskampagne endlich Schluss gemacht wird. Wegen der Forstverwaltung fällt in einem Jahrhundertsommer kein Regentropfen mehr oder weniger vom Himmel. Wir brauchen Geld für den Wald, nicht für die Verwaltung. Dann können wir den Umbau zu mehr stabilen Mischwäldern vorantreiben, die widerstandsfähiger gegenüber Klimaschwankungen, Stürmen und Schädlingen sind."Bayern werde der besonderen Verantwortung für den Wald voll gerecht, betonte Miller. Miller: "Das neue Waldgesetz zeigt: Alle ökologischen Schreckensbilder des Forst-Volksbegehrens lösen sich in Luft auf und allen berechtigten Anliegen haben wir Rechnung getragen. Das einzige Anliegen, das bei uns nicht berücksichtigt ist, ist die Aufrechterhaltung einer teuren Bürokratie. Einsparungen durch den Abbau von Bürokratie werden auch in den Umbau zu mehr Mischwäldern investiert, erklärte Miller. Kahlschlägen oder massivem Maschineneinsatz werde gesetzlich ein klarer Riegel vorgeschoben, die Wälder werden naturschonend bewirtschaftet. In der Jagdpolitik bleibe es beim Grundsatz "Wald vor Wild". Miller: "Ebenso sind Befürchtungen, dass Waldbesucher künftig Eintritt bezahlen müssen, schlicht Falschinformationen." Das Gesetz stellt ausdrücklich klar: "Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet."
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Forstreform ist der Pakt für den Wald, den Staatsregierung, Private Waldbesitzer und Waldbauern am 28. September besiegelt haben. Im Mittelpunkt dieser Vereinbarung steht die Stärkung der Forstbetriebsgemeinschaften. Diese bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen werden künftig noch mehr als bisher bei der Beratung der rund 700.000 privaten Waldbesitzer aktiv werden und wertvolle Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Miller: "Die Staatsregierung verstärkt ihre Unterstützung für die Forstbetriebsgemeinschaften erheblich. Im kommenden Doppelhaushalt stellen wir für die Forstbetriebsgemeinschaften rund 4,4 Millionen Euro und damit deutlich mehr als in der Vergangenheit zur Verfügung. Die fachkundige Beratung der Waldbauern ist auch künftig sichergestellt. Die Waldbauern haben auch in Zukunft kompetente Ansprechpartner vor Ort für alle Fragen der Ökonomie und Ökologie."
Der Beirat, der der neuen Forstanstalt Bayerische Staatsforsten künftig beratend zur Seite stehen soll, wurde erweitert um die Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften, einen von den kommunalen Spitzenverbänden zu benennenden Vertreter, den Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine, den Bayerischen Forstverein sowie um einen weiteren Vertreter der Holzwirtschaft. Mit der Regelung wird insgesamt umfassend gewährleistet, dass die Interessen aller betroffenen Verbände und Organisationen fachkundig in das neue Unternehmen eingebracht werden können.
Sitz der Bayerischen Staatsforsten soll Regensburg werden. Zugleich soll nach dem Willen des Kabinetts auch die nördliche Oberpfalz im Zuge der Verwaltungsreform mit einer wichtigen staatlichen Behörde gestärkt werden.
Das Kabinett hat zudem beschlossen, das bewährte bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ab dem 1.1.2005 auch auf Waldflächen auszudehnen. "Rund eine Million Euro stehen damit jährlich für die Pflege und den Schutz wertvoller Waldflächen zur Verfügung", betonte Umweltminister Werner Schnappauf. Nach den Worten Schnappaufs hat sich der Vertragsnaturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen seit seiner Einführung vor 20 Jahren zum wichtigsten Instrument bayerischer Naturschutzpolitik entwickelt. Deshalb soll die Honorierung freiwilliger Leistungen für Naturschutz und Landschaftspflege jetzt auch auf Waldflächen ausgedehnt werden. Schnappauf: "Die Ausweitung des Vertragsnaturschutzprogramms auf Waldflächen ist der klare Beweis für den besonderen Stellenwert der nachhaltigen Sicherung biologischer Vielfalt und der Gemeinwohlfunktionen des Waldes in Bayern." Förderschwerpunkte werden Maßnahmen zum Erhalt des günstigen Zustands von NATURA 2000-Gebieten, zur Sicherung und Verbesserung des Biotopverbunds BayernNetzNatur und zum Erhalt von Mittelwäldern sein. Das Vertragsnaturschutzprogramm wird über die Forstverwaltung abgewickelt. Forstminister Josef Miller: "Damit erfolgt auch im Forstbereich die in der Landwirtschaft bereits eingeleitete Bündelung der Förderung in einer Hand."