Beckstein begrüßt, dass Bundesinnenminister bayerischen Vorschlag einer Änderung des Vereinsgesetzes für verfassungsfeindliche Religionsgemeinschaften übernimmt
Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt, dass Bundesinnenminister Schily mit einer Änderung des Vereinsgesetzes die rechtliche Grundlage schaffen will, extremistische Vereinigungen zu verbieten, auch wenn sie Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind.Beckstein hatte bereits im Januar dieses Jahres das Bundesinnenministerium gebeten, die Vorschrift im Vereinsgesetz, die derzeit diese Gemeinschaften schützt, aufzuheben. Er hatte dies am Beispiel des Vereins "Hilafet Devleti" (Der Kalifatstaat) deutlich gemacht, der auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland einen "Gottesstaat" einrichten will. Die Mitglieder dieses Vereins betreiben massive Hetze und schrecken selbst vor Mordanschlägen nicht zurück. Nach derzeitiger Rechtslage ist das Vereinsgesetz für Religionsgemeinschaften nicht anwendbar. Ein Verbot solcher Gemeinschaften kommt also auch dann nicht in Betracht, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder Vereinszweck und Tätigkeit Strafgesetzen zuwider laufen.