Im vergangenen Schuljahr griff Polizei im Freistaat rund 1.600 Schulschwänzer auf
Beckstein: "Polizei im Freistaat kümmert sich um Durchsetzung der Schulpflicht"
Während des vergangenen Schuljahres 2000/2001 griff die bayerische Polizei insgesamt 1.593 Schulschwänzer auf. 406 Schüler griff die Polizei bei eigeninitiativ durchgeführten Kontrollen während der üblichen Schulzeit insbesondere an bekannten Jugendtreffpunkten auf. 1.187 mal wurde die Polizei aufgrund von Ersuchen der Schulbehörden tätig. Inzwischen haben alle bayerischen Polizeipräsidien die von Innenminister Dr. Günther Beckstein vor einem Jahr vorgestellte Konzeption der Nürnberger Polizei in zum Teil abgestufter oder abgeänderter Form in ausgewählten Bereichen umgesetzt und werden dies fortsetzen. Die ursprüngliche Einschätzung, dass häufiges Schulschwänzen vor allem ein Problem der größeren und großen Städte ist, hat sich laut Beckstein bestätigt. Deshalb achtet die Polizei vor allem dort auf notorische Schulschwänzer, um so frühzeitig einem zu befürchtenden Abgleiten in die Kriminalität gegenzusteuern. "Es geht nicht vorrangig um Schüler, die nur einmal blau machen. Dagegen sind Minderjährige, die wiederholt unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, eine gefährdete Zielgruppe, um die wir uns in verstärktem Maße bereits präventiv kümmern müssen. Daher ist es gut, dass die Polizei sich in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den für schulische Belange zuständigen Behörden dieser Thematik annimmt", begrüßt Beckstein die polizeilichen Aktivitäten.
Laut Beckstein ist zwar grundsätzlich die Erziehung junger Menschen keine Aufgabe der Polizei: "Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Polizei vermehrt präventive Aufgaben, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität, wahrnimmt, die sehr wohl auch auf die Erziehung und Entwicklung junger Menschen Einfluss haben." Speziell für diesen Tätigkeitsbereich ausgebildete Jugendbeamte der Polizei suchen gerade in Schulen, aber auch in Jugendzentren und sonstigen Treffpunkten Kontakt zu Jugendlichen, bieten sich als Ansprechpartner an und versuchen in Einzelfällen gefährdete Jugendliche positiv zu beeinflussen. Auf der anderen Seite bemühen sie sich besonders um bereits auffällig oder straffällig gewordene Jugendliche, um deren erneutes Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern. "Somit leisten die Jugendbeamten der Polizei einen Beitrag zur Erziehung und sozialen Integration", so der Minister.
Als sehr positiv bewertet Beckstein es, dass in vielen Fällen die verantwortlichen Stellen pädagogische und erzieherische Maßnahmen treffen, nachdem die Polizei einen Schulschwänzer zum Unterricht gebracht hat. "Dass es der Polizei schon dadurch und mittels Gesprächen gelingt, einen Schüler dazu zu bewegen, wieder dauerhaft den Unterricht zu besuchen, dürfte wohl eher die Ausnahme sein. Wichtig ist daher das Zusammenwirken der betroffenen Behörden und Institutionen. Auch insoweit ist zwischenzeitlich in weiten Teilen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei erreicht, die nur als effektiv und vorteilhaft angesehen werden kann. Das bewerte ich als eine insgesamt zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität positive Entwicklung."
Im Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken etwa wurde eigens zum Thema Schulschwänzen ein Runder Tisch für die Schulamtsbezirke Miltenberg und Aschaffenburg gegründet. Nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums München und des Polizeipräsidiums Mittelfranken haben verstärkte Streifentätigkeit in einschlägigen Örtlichkeiten sowie gezielte Kontrollmaßnahmen bei Schulschwänzern bzw. potentiellen Schulschwänzern zu einer erkennbaren Verunsicherung geführt.
Das Polizeipräsidium München berichtet, dass Gespräche mit Schülern im Regelfall positiv verliefen und in entsprechenden Fällen auch eine künftige dauerhafte Teilnahme am Schulunterricht bewirkten. In der Regel zeigten sich die Personensorgeberechtigten hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen verständnisvoll und kooperationsbereit; sie begrüßten, dass minderjährige Schulschwänzer durch die Polizei zum Schulunterricht gebracht wurden. In einigen Fällen wurden sie wegen des polizeilichen Handelns überhaupt erst auf das säumige Verhalten ihres Kindes aufmerksam gemacht. Zum Teil stellte sich aber auch heraus, dass sie mit der Erziehungsaufgabe überfordert waren oder völliges Desinteresse für die Situation ihres Kindes zeigten. In Einzelfällen war sogar eine uneinsichtige bzw. gleichgültige oder ablehnende Haltung festzustellen. "Auch derartige Reaktionen und Hintergründe sind für die weitere Vorgehensweise der Polizei bei erstmaligen oder erneutem polizeilich relevanten Auftreten des Kindes oder Jugendlichen von Interesse", so Beckstein.
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