Beckstein fordert bundesweite Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Einbürgerungsbewerber: "Extremisten haben als Staatsbürger bei uns nichts zu suchen"
"Angesichts der unfassbaren terroristischen Anschläge in den USA müssen auch in Deutschland die sicherheitspolitischen Koordinaten neu bestimmt werden. Dazu gehört als eine nicht unwichtige Facette auch, dass wir alles tun müssen, um zu verhindern, dass ausländische Extremisten deutsche Staatsbürger werden können und so die Bundesrepublik zum Ausgangsort ihrer Aktivitäten machen. Bayern überprüft durch Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sicherheitsrechtliche Bedenken gegen die Einbürgerung von Einbürgerungsbewerbern bestehen. Im Freistaat sind deswegen seit 1998 über 200 Einbürgerungen abgelehnt worden. In vielen anderen Ländern wären diese Extremisten eingebürgert worden, da gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht eine solche Regelanfrage den Ländern freisteht. Dies bedeutet ein massives Sicherheitsdefizit", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der Vorstellung der Einbürgerungsstatistik für Bayern im Jahr 2000. Beckstein kritisiert weiter, dass Personen, die im Ausland schwerste Straftaten begangen haben, in Deutschland eingebürgert werden könnten, weil die SPD-regierten Länder eine Regelung abgelehnt hatten, laut der im Einbürgerungsverfahren nach Ermittlungsverfahren oder Verurteilung wegen im Ausland begangener Straftaten gefragt werden muss. "Eine derartige laissez-faire-Politik können wir uns nicht mehr leisten", so Beckstein.
20.622 Ausländer wurden im Jahr 2000 in Bayern eingebürgert. Das sind gegenüber dem Vorjahr 35,7 % mehr Einbürgerungen (1999: 15.201). Der Anstieg der Einbürgerungszahlen in Bayern liegt damit auch über dem Bundesdurchschnitt, der eine Zunahme von 29,5 % erfuhr. Schon das beweist laut Innenminister Dr. Günther Beckstein, dass die bayerischen Staatsangehörigkeitsbehörden die seit 1. Januar 2000 geltenden Einbürgerungserleichterungen korrekt vollziehen. Bayern war sogar das erste Bundesland, das den Bundesratskompromiss vom 7. April 2000 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht als vorläufige Regelung in Kraft gesetzt hat. Seitdem hatten die über 100 bayerischen Staatsangehörigkeitsbehörden eine klare Handhabe für die Anwendung des neuen Rechts. "Bundesweit gab es rund 187.000 Einbürgerungen im Jahr 2000. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Zahl von rund 1 Million Einbürgerungsanträgen vorausgesagt. Dies zeigt, dass sich die unrealistischen Hoffnungen, die die Bundesregierung in das neue Staatsangehörigkeitsrecht gesetzt hat, trotz des zum Teil enormen Mehraufwandes bei weitem nicht erfüllt haben", so der Minister. +++
Die größte Gruppe der eingebürgerten Ausländer (46,6 %) waren mit 9.605 Personen wie schon in den letzten Jahren Türken, allerdings um 7,2 % weniger als 1999. 2.410 Eingebürgerte (11,7 %) stammen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, aus dem Iran wurden 1.028 Personen eingebürgert (5,0 %), aus den EU-Staaten insgesamt nur 598 (2,9 %).
11.695 Ausländer(56,7 %) wurden in Bayern nach den Vorschriften für erleichterte Einbürgerungen nach dem Ausländergesetz eingebürgert, davon 9.043 auf Grund eines Einbürgerungsanspruchs sowie 2.652 als im Wege des Ermessens miteingebürgerte Familienangehörige. 3.532 Ausländer wurden im Wege sonstiger Ermessenseinbürgerungen überwiegend nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes deutsche Staatsangehörige. Weitere 93 Einbürgerungen aufgrund besonderer Ansprüche betrafen Wiedergutmachungsfälle, heimatlose Ausländer und staatenlose Kinder.
5.416 nach dem 1. Januar 2000 in Bayern geborene Kinder ausländischer Eltern erwarben im vergangenen Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Geburt. Darüber hinaus wurden 5.302 in Bayern geborene Kinder ausländischer Eltern unter zehn Jahren eingebürgert. Sie hatten bis 31.12.2000 unter den gleichen Aufenthaltsvoraussetzungen bei den Eltern einen Einbürgerungsanspruch. Die Kinder beider Gruppen unterliegen der Optionspflicht, d.h. sie müssen sich mit Volljährigkeit ausschließlich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Damit haben in Bayern nur rund 6,6% der 80.000 anspruchsberechtigten Kinder von der befristeten Einbürgerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. "Diese Zahlen bestätigen eindrucksvoll, dass die von der Bundesregierung so hochgejubelte Erleichterung der Einbürgerung älterer hier geborener Kinder von ausländischen Mitbürgern bei weitem nicht im erhofften Umfang angenommen wird. Daran würden auch die von der rot-grünen Regierungskoalition gewollte Verlängerung der Einbürgerungsfrist für bis zu zehn Jahre alte Kinder und eine Absenkung der Gebühren nichts ändern", so Beckstein.
Ohne Berücksichtigung der Übergangsregelung für in Deutschland geborene Kinder unter 10 Jahren, bei denen bis zur Volljährigkeit Mehrstaatigkeit hingenommen wird, erfolgten 3.294 Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Dies bedeutet eine Mehrstaaterquote von 21,5 % (gegenüber 6,7 % im Jahre 1999). Beckstein: "Dieser hohe Prozentsatz zeigt, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung im neuen Staatsangehörigkeitsrecht stark ausgehöhlt wird. Die Bundesregierung meint es mit der Vermeidung von Mehrstaatigkeit nicht ernst. Das wird auch an der beabsichtigten Kündigung des Europaratsübereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 deutlich. Gleichzeitig versucht Bundesinnenminister Schily, unter dem Mantel des Zuwanderungsgesetzes gegen den Willen der Bevölkerung die von ihm politisch gewünschte, in der Öffentlichkeit aber stets dementierte Absicht durchzusetzen, Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen in noch größerem Umfang hinzunehmen. Das tut er, anstatt die dringend erforderliche umfassende Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts anzugehen.
Einbürgerungsbewerber, die Deutsch nicht bereits wie eine Muttersprache sprechen oder nicht schon durch Zeugnisse ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, müssen in Bayern einen standardisierten "Test Deutsch" oder bei nicht ausreichenden Schriftsprachenkenntnissen den Test Deutsch alfa ablegen; bei diesen Tests bedienen sich die Einbürgerungsbehörden des Fachpersonals der örtlichen Volkshochschulen als Sachverständiger. Seit April 2000 haben rund 9.500 Ausländer den Test absolviert, von denen mehr als 70 % erfolgreich waren. Beckstein: "Der Test Deutsch zur Prüfung ausreichender Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung hat sich bewährt. Sprachkenntnisse sind von überragender Bedeutung für die Integration in unserer Gesellschaft. Sie sind auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Neubürger in Deutschland alle Rechte und Pflichten wahrnehmen können."
Auch knapp zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts hat die Bundesregierung die Vollzugsprobleme des neuen Rechts nicht gelöst. So ist u.a. nach wie vor vollkommen ungeklärt, wie ehemals deutschen Staatsangehörige, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie ihre Option für die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausüben, rechtlich behandelt werden.
Schaubilder zur Einbürgerungsstatistik 2000 sind abrufbar unter der Internetadresse http://www2.stmi.bayern.de/infothek/verwaltung.htm