Sicherheitslage nach Terroranschlägen in USA:
Keine konkreten Hinweise auf Anschläge - Lageneubewertung bei Gegenschlag nötig
Beckstein fordert Auskunftspflicht der Banken über Geldströme
Nach den Terroranschlägen in den USA gehen die Sicherheitsbehörden bundesweit weiter von einer allgemein erhöhten abstrakten Gefährdungslage aus. Konkrete Hinweise auf geplante Anschläge lagen und liegen auch für Bayern nicht vor. "Deshalb haben wir keine Empfehlung zur Absage des Oktoberfestes ausgesprochen. Das Polizeipräsidium München hat allerdings die Sicherheitsmaßnahmen drastisch verschärft. Insbesondere bei einem militärischen Gegenschlag - wo und gegen wen auch immer - muss die Lage für die Bundesrepublik Deutschland und für den Freistaat sofort neu bewertet werden", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein in seinem Bericht über die Sicherheitslage in Bayern im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags am 26. September. In fünf Bereichen - von einer Auskunftspflicht der Banken bis hin zur gesetzlichen Regelung der Verschlüsselungstechnik - forderte er konkrete Verbesserungen, um die Arbeit des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung des islamischen Extremismus zu unterstützen.
1. Verfassungsschutz:
Der erste Halbjahresbericht 2001 des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV), den Beckstein am 6. September vorstellte, befasst sich eingehend mit der Entwicklung bei den arabischen Mudjahedin, mit Al Qaeda und Usama bin Laden. Das LfV nutzt alle zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel um zusätzliche Informationen zum islamischen Extremismus zu gewinnen und auszuwerten. Dazu hat das Kabinett in seiner Sitzung vom 17. September eine wesentliche personelle und auch materielle Verstärkung des Landesamts für Verfassungsschutz beschlossen. Es erhält bereits 2001 rund eine halbe Million Mark mehr, zudem 50 neue Stellen und wird von der bisherigen Verpflichtung zum Stellenabbau ausgenommen. Um den Verfassungsschutz für die Bekämpfung des islamischen Extremismus zu stärken forderte Beckstein:
* Eine Auskunftspflicht von Banken und Geldinstituten zur Erforschung von Geldströmen sollte überprüft werden. Islamische Organisationen nutzen Deutschland nicht nur als Ruhe- und Rückzugsraum, sondern neben der Geldbeschaffung über Spenden auch zur Kapitalbildung. So ist bekannt, dass die Hammas bei Geldinstituten in Deutschland ein Spendenkonto hat. Wichtig wäre, die Höhe der gesammelten Gelder und deren Einsatz allein für religiöse oder humanitäre Zwecke oder auch für die terroristischen Aktionen der Hammas kennen zu lernen. Ziel ist laut Beckstein die Geldquellen des internationalen Terrorismus auszutrocknen, was aber voraussetzt, die verschleierten Geldströme aufzudecken.
* Die beim Bundesverwaltungsamt geführten Register der Ausländervereine und der ausländischen Vereine von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten müssen beibehalten und aktualisiert werden. Aus ihnen können sich Informationen zu persönlichen und finanziellen Verflechtungen von Vereinen mit Beobachtungsobjekten oder deren Mitgliedern ergeben, die im Rahmen von Vereinsverboten eine Rolle spielen könnten.
* Das Bundesverfassungsschutzgesetz sollte dahin geändert werden, dass auch zur Aufklärung nicht gewaltgeneigter Bestrebungen die Einrichtung gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbehörden zulässig ist. Das wäre beispielsweise für die Beobachtung der Mitglieder der islamischen extremistischen Ausländerorganisation Milli Görüs e.V. von erheblicher Bedeutung.
* Zu überprüfen ist, ob die Erfassung der Religions- und Volkszugehörigkeit im Ausländerzentralregister möglich ist, um so gesichertes statistisches Arbeitsmaterial über das Werbungs- und Rekrutierungspotential bestimmter Bereiche des Ausländerextremismus zu erhalten.
* Besonders wichtig erscheint Beckstein eine gesetzliche Regelung, die den Einsatz von Verschlüsselungstechnologie davon abhängig macht, dass die Daten von Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen entschlüsselt werden können. Der Verstoß hiergegen müsste unter Strafe gestellt werden. Sollte sich diese gesetzliche Lösung nicht verwirklichen lassen, ist damit zu rechnen, dass künftig die inhaltliche Auswertung der überwachten Telekommunikation in wachsendem Ausmaß unmöglich und damit Gesetze, die das Abhören gestatten, unterlaufen werden, so Beckstein.
2. Polizei:
Das Innenministerium hat unverzüglich nach Bekanntwerden der Terroranschläge eine polizeiliche Führungsgruppe eingerichtet und alle Polizeipräsidien angewiesen, Schutzmaßnahmen an amerikanischen und israelischen Einrichtungen durchzuführen bzw. zu verstärken. Außerdem sind die bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten auch an symbolträchtigen Orten und Objekten, gerade zu den Hauptöffnungs- und Bürozeiten oder bei Anwesenheit größerer Personengruppen, verstärkt präsent. Darüber hinaus werden an der Schengenaußengrenze zur Tschechischen Republik intensive Grenzkontrollen mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei durchgeführt. Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) koordiniert bayernweit Fahndungsmaßnahmen und richtete eine Informationssammel- und -auswertestelle ein. Es vertritt Bayern in der unter der Federführung des Bundeskriminalamtes eingerichteten "Bund-Länder-Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus". Im engen und ständigen Nachrichten- und Informationsaustausch mit allen Ländern erstellte das Bundeskriminalamt ein Täterprofil auf Grundlage der bisherigen Daten zu den in Deutschland lebenden Selbstmordattentätern Atta, Aleshehhi und Jarrah. Seit dem 22. September 2001 führt das Bayerische Landeskriminalamt auf dieser Grundlage eine bayernweite Rasterfahndung durch. "Mit der Rasterfahndung wollen wir den Schleier aufdecken, den die Terroristen um ihre Identität legen. Wir müssen sogenannte "Schläfer", also verdeckt und unauffällig in Deutschland lebende Anhänger von Terrornetzen, aufspüren und für ihre Unterstützung des weltweiten Terrors zur Verantwortung ziehen", so Beckstein.
3. Schutz des Oktoberfestes:
Auf dem Oktoberfest setzt die Polizei insgesamt 19 Einsatzgruppen in einer Gesamtstärke von ca. 120 Beamten ein. Diese Beamten haben ein spezielles Training absolviert, das psychologische und einsatztaktische Elemente enthält. Hinzu kommen Beamte der Kriminalpolizei für die Anzeigen- und Ermittlungsgruppe im 3-Schichtendienst in einer Gesamtstärke von ca. 25 Beamten und weitere Kräfte im Umfeld des Oktoberfestes. Insgesamt stehen einschließlich der Unterstützungskräfte des Bundesgrenzschutzes über 400 Beamte zur Verfügung. Die Polizei überwacht die Hauptzugänge per Video, führt verstärkte Zugangskontrollen mit Taschen- und Rucksackkontrollen durch, zeigt zusätzliche Präsenz durch den Einsatz der Reiterstaffel und von Diensthundeführern, bestreift schwerpunktmäßig Festzelte mit einem hohen Besucheranteil von US-Bürgern, hält verstärkt Sprengstoffexperten bereit und überwacht verstärkt den Lieferverkehr. Auf einen Antrag der Landeshauptstadt München hin, den das Innenministerium unterstützt hat, erließ das Bundeswirtschaftsministerium ein Überflugverbot für die Oktoberfestwiese bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß. "Sollte sich die Sicherheitslage im Zuge des angekündigten Militärschlags der US-Streitkräfte verschärfen, ist eine neue Beurteilung und Bewertung in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt München vorgesehen", so Beckstein.
4. Ministerratsbehandlung
Die Bayerische Staatsregierung hat mit einem 12-Punkte-Maßnahmenkatalog sofort auf die Terroranschläge reagiert. Alle Überlegungen zu weiteren Maßnahmen trägt derzeit eine vom Ministerrat eingesetzte Interministeriellen Arbeitsgruppe zusammen, wozu voraussichtlich schon am 9. Oktober im Kabinett beraten werden soll. Als nicht ausreichend bezeichnete Beckstein die im Ansatz richtigen Maßnahmen der Bundesregierung, etwa die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz oder die Erweiterung des Straftatbestandes zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen auf ausländische Organisationen. Er fordert unter anderem insbesondere das in Bayern praktizierte strenge Verfahren zur Überprüfung von Personen mit Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens bundesweit zur Pflicht zu machen.