Innenminister Beckstein stellt Ergebnisse der Aktionstage zum Schulbeginn vor
"5 % Autofahrer waren zu schnell unterwegs"
In der ersten Woche nach Schulbeginn überwachte die bayerische Polizei schwerpunktmäßig die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in der Umgebung von Kindergärten und Schulen. Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Von insgesamt 129.859 kontrollierten Autofahrern fuhren 6.843, also 5,27% zum Teil erheblich zu schnell. Ich appelliere dringend an alle Verkehrsteilnehmer, durch vorausschauende und vorsichtige Fahrweise die Gefahren für Kinder im Straßenverkehr zu senken."
6.063 der wegen zu hoher Geschwindigkeit beanstandeten Fahrer kamen mit einem Verwarnungsgeld bis 75 Mark noch relativ glimpflich davon. 780 Fahrer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Diese Fahrer müssen mit einem empfindlichen Bußgeld und bis zu vier Punkten in der "Verkehrssünderkartei", bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen sogar mit einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Trauriger "Spitzenreiter" war ein Kraftfahrer in Oberfranken, der innerorts in Schulnähe bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h mit 71 km/h gemessen wurde.
Mit Sorge beobachtet Beckstein, dass viele Eltern die Sicherung ihrer Kinder im Auto vernachlässigen. Die Kontrollen ergeben, dass 908 Kinder nicht oder nur ungenügend gesichert waren. Beckstein wies daraufhin, dass die Mehrzahl der im Verkehr getöteten oder verletzten Kinder im elterlichen Wagen verunglückt. So starben im letzten Jahr von insgesamt 49 tödlich verunglückten Kindern allein 27 als Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug. Ähnlich ist die Situation auch bei den im Straßenverkehr verletzten Kindern. Von insgesamt 6.286 verletzten Kindern fuhren 2.679 (= 42 %) in Pkw mit. Als Radfahrer verunglückten 1.908 (= 30 %) und als Fußgänger 1.324 (= 21 %) Kinder. Beckstein: "Bei diesen eindeutigen Zahlen kann und darf es keine Alternative zur kindgerechten Sicherung im Pkw geben". Die ungesicherte Mitnahme von einem Kind in einem Pkw wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Mark sowie der Eintragung eines Punktes in der "Verkehrssünderkartei" in Flensburg geahndet. Wenn ein Kind nur mit dem üblichen Sicherheitsgurt statt mit Hilfe eines geeigneten Kinderrückhaltesystems oder sonst ungenügend gesichert ist, ist eine Verwarnung in Höhe von 60 Mark fällig. Werden mehrere Kinder ungesichert oder ungenügend gesichert befördert, drohen Verwarnungsgelder in Höhe von 100 Mark bzw. 75 Mark.