Beckstein: "Neben längst fälliger Abschaffung des Relegionsprivilegs für verfassungsfeindliche Religionsgemeinschaften viele wei

Beckstein: "Neben längst fälliger Abschaffung des Relegionsprivilegs für verfassungsfeindliche Religionsgemeinschaften viele weitere Schritte gegen Terror nötig."
"Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht ausreichend", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der im heutigen Bundesrat anstehenden Änderung des Vereinsgesetzes. Damit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, extremistische Vereinigungen zu verbieten, auch wenn sie Religions- oder Weltan-schauungsgemeinschaften sind.
Beckstein hatte die Streichung des sogenannten "Religionsprivilegs" im Vereinsgesetz erstmals 1995 durch ein Schreiben an den Bundesinnenminister gefordert und seither immer wieder bekräftigt. Beckstein betont, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zwar in die richtige Richtung gehen, insgesamt aber zur wirksamen Bekämpfung der terroristischen Gefahr nach den Anschlägen in den USA nicht ausreichend sind. Für unabdingbar hält Beckstein insbesondere, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge alle während laufender Asylantragsverfahren bekannt gewordenen Erkenntnisse über Aktivitäten, Verbindungen oder Mitgliedschaften von Asylbewerbern in extremistischen oder terroristischen Vereinigungen den Landeskriminalämtern mitteilen ferner das Fertigen und Speichern von Fingerabdrücken bei der Visumsbeantragung sowie die Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Einbürgerungen in allen Bundesländern.
Mit der Gesetzesänderung sollen die seit Schaffung des Vereinsgesetzes im Jahre 1964 gesammelten Erfahrungen umgesetzt werden, um gegen Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, auch dann ein Verbot aussprechen zu können, wenn es sich um Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften handelt. Das Vereinsgesetz lässt dies bisher nicht zu, da Kirchen und Religionsgemeinschaften ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des Vereinsgesetzes ausgenommen sind. Diese Bestimmung soll daher ersatzlos gestrichen werden.
Beckstein: "Seit dem Inkrafttreten des Vereinsgesetzes hat sich ein Bedürfnis dafür herausgestellt, auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verbieten zu können. Dies gilt insbesondere hinsichtlich fundamentalistisch- islamistischer Vereinigungen wie den "Kalifatstaat" (Hilafet Devleti), die zur Durchsetzung ihrer Glaubensziele Gewalt gegen Andersdenkende nicht ablehnen, und deren Agitation, wenn auch aus religiösen Motiven heraus, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet." Neben den islamistischen Organisationen weist die Begründung des Entwurfs auf zwei weitere Fallgruppen hin, bei denen eine Verbotsmöglichkeit sinnvoll ist. Dies sind Vereinigungen mit Gewinnerzielungsabsichten oder mit politischen Zielen, die den Status einer religiösen Vereinigung und das Religionsprivileg in Anspruch nehmen. Eine weitere Fallgruppe sind Weltuntergangssekten, die allerdings bisher nur im Ausland mit Tötungsdelikten und Massenselbstmorden in Erscheinung getreten sind.


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