Formblatt für kriminalpolizeilichen Erfassungsbogen wird zur Zeit überarbeitet
Beckstein: "Unverzichtbares Instrument zur Ermittlung unbekannter Täter"
Das Innenministerium beabsichtigt, ein neues Formblatt für die kriminalpolizeiliche Erfassung von Personen aufgrund von Zeugenaussagen zur Verwendung bei der bayerischen Polizei baldmöglichst freizugeben. Vor einer endgültigen Einführung sind jedoch noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten zu leisten.
Das bayerische Innenministerium hat das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und andere Präsidien der bayerischen Polizei mit der Entwicklung beauftragt. Die nun vorgelegte Version eines überarbeiteten Formblatts KP 8 soll gleichzeitig auch als Grundlage für den Abgleich mit dem derzeitigen in Vorbereitung befindlichen polizeilichen Datenverarbeitungsprojekt von Bund und Ländern (INPOL-neu) dienen; sie stellt ausschließlich auf oberbegriffliche Herkunftsmerkmale wie z. B. "südländisch" ab und verzichtet auf die Bezeichnung "Sinti/Roma". Zukünftig ist eine typenmäßige Zuordnung durch die Verwendung einer visuell aufbereiteten Ausfüllanleitung erlaubt.
Innenminister Dr. Günther Beckstein legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass es in Bayern auch bisher schon keine "Sondererfassung" von Sinti und Roma gab. Es gibt lediglich die erkennungsdienstliche Erfassung von einer straftatverdächtigen Person unter Personentypbezeichnungen wie z. B "asiatisch", "orientalisch" oder auch derzeit noch "Sinti/Roma" durch die bayerische Polizei; diese ist weder rechtsstaatswidrig noch rassistisch. Möglichst exakte Personentypenbeschreibungen, wie sie dem in Bayern verwendeten kriminalpolizeilichen Erfassungsbogen, dem sogenannten KP 8 zugrunde liegen, sind für eine effektive polizeiliche Arbeit unverzichtbar und datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Mit Hilfe dieser Merkmale kann der potentielle Täterkreis aufgrund von Personenbeschreibungen durch Zeugen wesentlich eingegrenzt und dadurch Schuldige überführt und Unschuldige entlastet werden.