Beckstein warnt vor Schilys Sicherheitspaket II: "Vorher Sicherheitscheck nötig"
Rot-grünen Kompromiss zu Zuwanderungsrecht lehnt Bayern ab
"Was die Grünen und Bundesinnenminister Schily bei den Verhandlungen vom Wochenende als weiteres Sicherheitspaket schnürten, wird Bayern nicht einfach annehmen. Auch wenn einzelne Forderungen aus Bayern aufgenommen sind, ist vorher dringend ein Sicherheitscheck nötig, dessen Maßstab die Inhalte unserer Bundesratsinitiativen sind. Beim Zuwanderungsrecht scheint Bundesinnenminister Schily jetzt auch die letzten Dämme gegen weiteren Zustrom einreißen zu wollen. So will er etwa nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund hinnehmen und bisher lediglich geduldeten ausreisepflichtigen Ausländern einen gesicherten Aufenthaltstitel verschaffen. Einem solchen Kompromiss, der weitere Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet, wird Bayern nicht zustimmen. Gebot der Stunde ist Begrenzung, nicht aber die Erweiterung der Zuwanderung", stellt Innenminister Dr. Günther Beckstein klar.
Zwar lassen die Darstellungen der Berliner Koalition bisher keinen genauen Einblick auf die Inhalte des Sicherheitspaketes II zu. "Wenn die Grünen sich aber über den jetzt erzielten Kompromiss freuen, kann das nichts Gutes für mehr Sicherheit bedeuten. Es riecht geradezu nach faulen Kompromissen. Mit diesen kommen wir im Kampf gegen ein aus dem Dunklen attackierendes internationales Terrornetzwerk nicht entscheidend weiter. Nötig ist vielmehr, ein dicht geknüpftes Netz gegen das Netz der Al-Qaeda zu spannen. Statt beim Knüpfen zu helfen, zerschneiden gerade die Grünen schon jetzt wichtige Taue und bejubeln das noch als Erfolg", kommentiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte des Terrorismus-Bekämpfungs-Gesetzes der Bundesregierung.
Entscheidend für die Qualität des Paketes ist laut Beckstein, dass wesentliche Punkte bisher offensichtlich nicht aufgenommen wurden, die selbst Bundesinnenminister Schily für nötig hielt, um die Sicherheit zu steigern:
* Eine Ausweisung von Extremisten gewaltbereiter Organisationen muss möglich sein, ohne dass es vorher zu einer Verurteilung wegen Straftaten gekommen ist: "Es kann nicht sein, dass erst Anschläge abgewartet werden müssen oder entsprechende Planungen detailliert nachzuweisen sind, bevor wir hier handeln können."
* Nötig ist ein umfassender Datenaustausch aller staatlicher Behörden einschließlich der Sozialversicherungsträger mit den Sicherheitsbehörden und dem Verfassungsschutz. Sonst wird Datenschutz zum Täterschutz.
* Schließlich sind Regelungen nötig, um den Missbrauch der Verschlüsselungstechnologie zu verhindern und andererseits die elektronische Aufklärung zu verbessern.