Beckstein: Rot-grüne Vorstellungen zum Zuwanderungsrecht nicht im Entferntesten zustimmungsfähig

Beckstein: Rot-grüne Vorstellungen zum Zuwanderungsrecht nicht im Entferntesten zustimmungsfähig
"Der von Bundesinnenminister Schily mit den Grünen erzielte Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz schafft weitere Anreize für Zuwanderung. Er reißt bei zentralen Positionen wichtige Dämme ein. Das zentrale Problem besteht darin, dass Schily offenbar Zugeständnisse der Grünen beim Sicherheitspaket II mit der Preisgabe entscheidender Positionen im Zuwanderungsbereich erkauft hat. Damit hat er in unvertretbarer Weise den Grünen nachgegeben und liegt weiter denn je von den Unionsvorstellungen zur dringend nötigen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung entfernt. Eine Mehrheit dafür wird er nie bekommen", kommentiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein das Verhandlungsergebnis vom Wochenende.
Bundesinnenminister Schily hat bislang stets vehement betont, dass das deutsche Asylsystem keine Schutzlücken enthält, die eine Ausweitung der Asylgründe rechtfertigen würden. Jetzt will er zusammen mit den Grünen nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung im Ergebnis gleichstellen: "Dies ist ein vollkommen verfehltes asylpolitisches Signal. Für die Herkunftsstaaten heißt das, dass Asyl in Deutschland künftig leichter als bisher zu erlangen ist, was eine weitere Steigerung der Asylbewerberzahlen vorprogrammiert," kritisiert Beckstein.

Entgegen den Forderungen der Union das Nachzugsalter auf 10 Jahre oder darunter zu senken, hebt der Entwurf das Nachzugsalter nun gegenüber dem bisherigen Vorstellungen Schilys von 12 auf 14 Jahre an. "Dies lehne ich unter integrationspolitischen Gesichtspunkten ab. Damit können die Kindern von Ausländern, die für eine erfolgreiche Integration in Deutschland bedeutensten Lebensjahre weiterhin im Ausland verbringen. Das wird von der allgemein gehaltenen Forderung nach ausreichenden Sprachkenntnissen nicht ausgeglichen. Sie kann die fehlende Sozialisation in Deutschland nicht ersetzen," meint Beckstein.

Künftig wird es in bisherigen Duldungsfällen, wo also eine Rückführung von an sich hier nicht aufenthaltsberechtigten Ausländern aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Aufenthaltsverfestigung kommen. Beckstein dazu: "Bloß weil ein Land völkerrechtswidrig die Rückübernahme seines Staatsangehörigen ablehnt, ein Ausreisepflichtiger bei Beschaffung von Heimreisedokumenten nicht mitwirkt oder weil zeitweise eine Abschiebung per Flugzeug in einen bestimmten Staat nicht möglich ist, darf es aber nicht zur einer gesicherten Rechtsstellung dieser Ausländer in Deutschland kommen. Im Klartext bedeutet auch das somit nämlich einen weiteren Anreiz für Zuwanderung."

Der bisherige Entwurf aus dem Hause Schilys verlangte ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können. Integrationsbemühungen würden so belohnt. Nun soll es für rechtmäßig hier lebende Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis genügen, sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen zu können; dann bekommen sie die begehrte Niederlassungserlaubnis. Dabei sind Deutschkenntnisse das zentrale Erfordernis für die Integration.


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