Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu "Mehmet"

Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu "Mehmet"
Beckstein für Rechtsmittel: "Bin nicht überzeugt, dass von Mehmet keine Gefahr mehr ausgeht"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat in Sachen "Mehmet" heute die Stadt München zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den jugendlichen Serienstraftäter verpflichtet. Dazu kündigte Innenminister Dr. Günther Beckstein eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an, da der VGH keine Revision zugelassen hat.
"Mehmets Straftaten sind ein Ausdruck von extremer Verrohung, Gewaltbereitschaft und Rücksichtslosigkeit. Das Urteil ist vor diesem Hintergrund zu bedauern; es wird den Sicherheitsinteressen unseres Landes nicht gerecht. Ich nehme zwar zur Kenntnis, dass es die Richtigkeit der Entscheidung der Münchener Ausländerbehörde nach nationalem Recht offen lässt. Es stützt sich auf die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur Rechtsstellung von Kindern türkischer Arbeitnehmer und legt seiner Entscheidung die Gefahrenbeurteilung zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vom 24. 04. 2001 zugrunde, als Mehmet bereits zweieinhalb Jahre in der Türkei lebte. Bisher bin ich jedoch nicht davon überzeugt, dass von Mehmet keine Gefahr mehr ausgeht. Der Gutachter attestiert zwar, dass Mehmet in der Türkei einen Reifungsprozess durchgemacht habe und nunmehr von einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit als beim Durchschnitt der aus der Jugendhaft entlassenen Jugendlichen auszugehen sei. Zugleich stellt er aber fest, dass eine konkrete Vorhersage dazu, ob von "Mehmet" gegenwärtig die konkrete Gefahr weiterer Verfehlungen von erheblichem Gewicht ausgehe, nicht eindeutig zu beantworten sei. Spätestens dann, wenn er in seine Neuperlacher Clique zurückkehrt, droht aber doch ein Rückfall in frühere Verhaltensmuster. Ein derartiges Risiko möchte ich nicht eingehen. Ich habe daher veranlasst, dass gegen die Entscheidung alle Rechtmittel ausgeschöpft werden", so der Minister. Die Landesanwaltschaft Bayern wird deshalb jetzt Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Beckstein: "Es muss geklärt werden, ob ein hochkrimineller Jugendlicher ohne Rücksicht auf die Sicherheitsinteressen unseres Landes wieder einreisen kann."

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass "Mehmet" vor Rechtskraft des Urteils nach Deutschland einreisen kann. Im Übrigen sieht Beckstein sich in der Auffassung bestätigt, dass es richtig war, Mehmet im November 1998 in die Türkei abzuschieben: "Wenn er tatsächlich etwas dazu gelernt und sich gebessert haben sollte, wäre dies den radikal geänderten Lebensumständen während seines Aufenthalts in der Türkei zu danken. Die Abschiebung war also in jedem Fall sinnvoller als die Finanzierung einer den Steuerzahler Hunderttausende von Mark kostenden Erlebnispädagogik."


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