Regensburger berichtet im Landtag über öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bayern:

Regensburger berichtet im Landtag über öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bayern:
"Freistaat Bayern investiert allein im Jahr 2001 575 Millionen Mark"
"Im Jahr 2001 hat Bayern 575 Millionen Mark für die soziale Wohnungsbauförderung eingesetzt. Das sind 11 mal mehr Mittel, als die 50 Millionen Mark, die Bayern insgesamt an Bundesmittel für diesen Zweck zugewiesen erhält. Diese Summe übertrifft bei weitem die 450 Millionen Mark, die der Bund dafür im gesamten Bundesgebiet bereitstellt," berichtete Innenstaatssekretär Hermann Regensburger heute dem Bayerischen Landtag. Der Bundesregierung warf er vor, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2001 auf das gesetzliche Mindestmaß gekürzt und Investoren etwa durch eine verfehlte Steuerpolitik abgeschreckt zu haben.
In den bayerischen Ballungsräumen zeichnet sich seit ca. 2 Jahren erneut eine Anpassung des Wohnungsmarktes ab. Insbesondere im Großraum München und den Einzugsgebieten gibt es zum Teil erhebliche Mietpreissteigerungen. Regensburger: "Die Gründe für die derzeitigen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in München, sind vor allem der Mangel an familiengerechten und preisgünstigen Wohnungen, die verstärkte Zuwanderung in Folge der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der Mangel an preiswertem Baugrund. Gleichzeitig ist der Trend zu kleinen Haushalten ungebrochen.

Landesweit geht die Bautätigkeit jedoch immer weiter zurück. So wurden in Bayern bis Oktober 2001 lediglich 49.700 Wohnungen zum Bau freigegeben und damit die geringste Zahl an Wohnungsbaufreigaben seit 1988. Dafür ist die Bundesregierung mit ihren falschen Weichenstellungen bei der Wohnungsbauförderung, im Steuer- und Mietrecht verantwortlich". Wie Regensburger darlegte, schrecken insbesondere das 1999 überhastet beschlossene Steuerentlastungsgesetz und die seit 1. September 2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform potentielle Investoren ab: "Mit der Verlängerung der Spekulationsfrist beim Weiterverkauf privater Immobilien oder den investitionsfeindlichen Beschränkungen des Verlustabzugs spart man in Berlin am falschen Ende. Die neue Mietrechtsreform hat die bisherige Balance zwischen Mieter - und Vermieterinteressen zu Lasten der Vermieter verschoben. Selbstverständlich ist Mieterschutz ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Wer jedoch die Bedingungen für Investoren und Vermieter dahingehend verschärft, dass eine Geldanlage in Immobilien unrentabel wird, handelt letztendlich mieterunfreundlich. Wenn keine Wohnungen mehr gebaut werden, steigen die Mieten."


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