Planfeststellungsbeschluss für sechsstreifigen Ausbau der A 92 liegt vor
Beckstein: "Flughafenautobahn kann nunmehr bis Frühjahr 2003 ausgebaut werden"
Nach nur einjähriger Verfahrensdauer hat die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss für den rund 6 km langen und 43,5 Millionen Mark teuren sechsstreifigen Ausbau der A 92 zwischen dem Autobahnkreuz Neufahrn und der Anschlussstelle Flughafen erlassen. "Damit ist für ein weiteres wichtiges Projekt zur leistungsfähigen Erschließung des Flughafens München Baurecht gegeben", freut sich Innenminister Dr. Günther Beckstein. "Im Vorgriff auf den sechsstreifigen Ausbau hat die Autobahndirektion Südbayern bereits im Juli dieses Jahres mit notwendigen Vorarbeiten an Brückenbauwerken begonnen. Der Anbau der dritten Fahrstreifen soll ab Frühjahr 2002 erfolgen. Ziel ist es, den sechsstreifigen Ausbau bis zur Eröffnung des zweiten Flughafenterminals 2003 fertigzustellen", so der Innenminister weiter.
Auf der A 92 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Neufahrn und der Anschlussstelle (AS) Flughafen hat sich der Verkehr zwischen 1990 und 2000 auf durchschnittlich 88.000 Fahrzeuge pro Tag mehr als verdoppelt. An Spitzentagen werden schon heute Verkehrsbelastungen bis zu 112.000 Fahrzeuge gezählt. Laut aktuellen Verkehrsuntersuchungen wird bis 2015 ein tägliches Verkehsaufkommen von 128.000 Fahrzeugen prognostiziert. Diese Entwicklung war bei der Aufstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 1992 nicht vorherzusehen. Der sechsstreifige Ausbau der A 92 ist daher nicht im geltenden Bedarfsplan enthalten. Im Dezember 1998 hat das Bundesverkehrsministerium auf Antrag der bayerischen Straßenbauverwaltung hin den sechsstreifigen Ausbau der A 92 im Abschnitt zwischen dem AK Neufahrn und der AS Flughafen nach § 6 Fernstraßengesetz als außerplanmäßigen Bedarf anerkannt. Im Anschluss daran wurden die Planungen mit Nachdruck betrieben. Dabei musste zunächst die Vorentwurfsplanung erstellt und genehmigt und auf dieser Grundlage das Planfeststellungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Die Regierung von Oberbayern hat nach nur knapp einjähriger Verfahrensdauer den Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit Baurecht geschaffen. Nach den Vorgaben des Beschlusses wird zum Schutz der Wohnbevölkerung im Bereich von Neufahrn der bestehende 3,0 m hohe Lärmschutzwall auf 7,0 m erhöht; der Ortsteil Achering der Stadt Freising wird durch eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand geschützt. Die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen.
Neben dem Ausbau der A 92 ist vorgesehen, diese auf der gesamten Strecke zwischen dem Autobahndreieck Feldmoching und der AS Freising-Ost mit einem leistungsfähigen Verkehrsleitsystem auszustatten.