Neues Altersvermögensgesetz behindert Bildung von Wohneigentum

Neues Altersvermögensgesetz behindert Bildung von Wohneigentum
Beckstein: "Das Riestersche Altersvorsorgemodell verkennt den Wert der Immobilie"
Am 1. Januar 2002 tritt die neue Form der staatlich geförderten Privataltersvorsorge in Kraft, die die Kürzung der staatlichen Renten mildern soll. Dabei können die gesetzlich Pflichtversicherten in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen, der als Vertragstyp vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen „zertifiziert“ sein muss. Innenminister Dr. Günther Beckstein kritisierte heute in München den neuen Bürokratiedschungel: "Die Verfahrens- und Förderkonditionen sind für den Bürger völlig undurchschaubar. Er wird bevormundet und in seiner Wahlfreiheit unnötig eingeschränkt. In den Genuss der vollen staatlichen Prämie kommt nämlich nur, wer sich auf das umständliche Riester-Modell bedingungslos einlässt. So erhält z.B. in der Höchstförderung ab 2008 ein Ehepaar mit zwei Kindern (Jahreseinkommen 30.000 €) bei einer eigenen Jahressparleistung von lediglich 522 € eine Zulage in Höhe von 678 €. Entscheidet sich dieses Ehepaar hingegen dafür, in herkömmlicher Weise Eigenkapital für eine Immobilie anzusparen, so beträgt die Prämie nach heutigem Stand höchstens 52 €, also ein Zehntel."
Das neue Modell krankt daran, dass die Bundesregierung das Wohnen im eigenen Heim offenbar nicht mehr als gleichwertige Altersvorsorge versteht, obwohl eine entschuldete eigene Wohnung bei einem Ehepaar/Alleinstehenden zu einer monatlichen Nettoentlastung von rd. 650/550 Euro führt.

Als der für den Wohnungsbau zuständige bayerische Minister möchte Beckstein dies nicht auf sich beruhen lassen. "Ich habe mich mit einem kurz vor Weihnachten zugestellten Schreiben an die Bauminister des Bundes und der Länder, den Bundesarbeits- und den Bundesfinanzminister sowie an die Bundesverbände der Wohnungswirtschaft und der Bausparkassen gewandt. Wenn nicht erhebliche Einschränkungen bei der Schaffung von Wohneigentum hingenommen werden sollen, so muss die seiner Zeit im Vermittlungsausschuss handstreichartig beendete Diskussion wieder aufgenommen werden. Damals wurde ein "Entnahmemodell", bei dem der Sparer seine eigenen Ersparnisse kurzzeitig für eine Wohnungsbaufinanzierung entnehmen kann, dann aber wie ein Fremddarlehen wieder einzahlen muss, als Überraschungsei aus dem Hut gezaubert. Diese Konstruktion geht an den Bedürfnissen der Normalverdiener völlig vorbei," kritisierte der Innenminister.

Aus dem Dilemma führen nach Ansicht Becksteins zwei Wege: Ein verbessertes Riester-Modell ohne Rückzahlungsverpflichtung und eine verbesserte Bausparförderung. Dabei muss die unverständlicherweise im Gesetzgebungsverfahren entstandene Frontstellung zwischen Wohnungswirtschaft und Bausparkassen beseitigt werden. Beckstein: "Wir haben alle ein gemeinsames Problem. Wir müssen es rasch lösen, wenn das Wohneigentum nicht auf der Strecke bleiben soll!".


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