Neujahrsempfang des Stadtfeuerwehrverbandes München
Regensburger: "Immer noch geltende Sozialversicherungspflicht für Aufwandsentschädigung belegt ehrenamtsfeindliche Haltung des Bundes"
Beim Neujahrsempfang des Stadtfeuerwehrverbandes München kritisierte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger die nach wie vor ehrenamtsfeindliche Haltung der Bundesregierung. Nach den Worten des Staatssekretärs führt die Sozialversicherungspflicht für die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Feuerwehrdienstler zu unerträglichen Belastungen.
Regensburger: "Durch das sogenannte 630-DM-Gesetz, das alle Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung und Hauptbeschäftigung addiert und der Sozialversicherungspflicht unterwirft, ist auch die Aufwandsentschädigung, die unsere Feuerwehrangehörigen für ihren Einsatz im Interesse der Allgemeinheit erhalten, sozialversicherungspflichtig. Wenn die rot-grüne Bundesregierung jetzt die seit dem 1. Januar dieses Jahres geltende Freistellung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 154 Euro (300 DM) als die Lösung des Problems preist, kann ich mir dies nur mit der fehlenden Sachkenntnis der Bundesregierung erklären."
Um die durch die Sozialversicherungspflicht eingetretenen Härten zu mildern, hat die Bayerische Staatsregierung für den sogenannten Übungsleiterfreibetrag eine Pauschalierung eingeführt, wonach je nach Funktion bei der Feuerwehr zwischen 40 % und 70 % des Übungsleiterfreibetrages ohne Einzelnachweis bei der Steuer pauschal geltend gemacht werden können.