Beckstein bedauert Verfahrensverzögerung wegen Terminaufhebung in Sachen NPD-Verbotsanträgen durch Bundesverfassungsgericht:
"Verfahren nicht geplatzt, berechtigte Verbotsanträge nicht gescheitert"
Nachdem das Bundesverfassungsgericht überraschend die Termine zu den mündlichen Verhandlungen über das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte NPD-Verbot aufgrund eines neu bekannt gewordenen Sachverhalts aufgehoben hat, weist Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein darauf hin, dass damit das Verfahren noch längst nicht geplatzt ist:"Erst recht sind die Verbotsanträge nicht gescheitert. Wir halten diese Anträge schon aufgrund der hiesigen Erkenntnisse zum aggressiv verfassungsfeindlichen Auftreten der NPD für weiter berechtigt. Bei dem jetzt in Rede stehenden ehemaligen V-Mann handelt es sich nicht um einen bayerischen Fall. Nun geht es darum, gegenüber dem Bundesverfassungsgericht die näheren Hintergründe darzulegen, um das Verfahren so schnell wie möglich wieder in Gang zu bringen. Dabei ist Ausgangspunkt, dass es gesetzmäßige Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, mit verdeckten Mitteln, also auch mit Einsatz von V-Leuten Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beschaffen; ferner dass die Verfassungsschutzbehörden dabei stets sicherstellen, dass diese Informanten nicht selbst die Haltung ihres Beobachtungsobjektes bestimmen."