Bereits über 20 % aller Eingebürgerten haben danach mehrere Staatsangehörigkeiten Beckstein fordert Korrektur der falschen Entwicklungen beim Staatsangehörigkeitsrecht
Die Erfahrungen mit den seit 01.01.2000 geltenden Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts haben nach Feststellung von Innenminister Dr. Günther Beckstein die schlimmsten Befürchtungen noch übertroffen: "Dies gilt umso mehr, als der ohnehin schwer handhabbare Gesetzestorso durch nachträgliche Veränderungen, Manipulationen im Vollzug und Eingriffe in das völkerrechtliche Regelungswerk immer weiter von den Grundsätzen unseres Staatsangehörigkeitsrechts entfernt wird." Beispielhaft ist dafür die Entwicklung der Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, die inzwischen bei über 20 % liegt. Der Minister hält es für unabdingbar, diese Fehlentwicklungen zurückzuführen, Wertungswidersprüche zu beseitigen und endlich eine in sich geschlossene Gesamtregelung des Staatsangehörigkeitsrechts zu schaffen.
Wurde 1999 in Bayern nur bei 6,7% aller Einbürgerungen Mehrstaatigkeit hingenommen, erfolgten im Jahr 2000 bereits 21,5% aller Einbürgerungen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. Berücksichtigt man auch die bis Ende 2000 befristete Übergangsregelung für in Deutschland geborene Kinder unter 10 Jahren (nachgeholter Geburtserwerb), betrug der Mehrstaateranteil bereits 40,8% oder 8.421 von 20.622 Einbürgerungen. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahr 2001 fortgesetzt, wie die bis einschließlich Oktober vorliegenden Daten erkennen lassen: 22,8% der Einbürgerungen erfolgten unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; mit dem nachgeholten Geburtserwerb hier geborener Kinder betrug der Mehrstaateranteil sogar 43,5% oder 7.279 von 16.726 Einbürgerungen. Beckstein: "Diese Tendenz wird in Zukunft nachhaltig dadurch verstärkt, dass die Bundesregierung demnächst auch das Mehrstaaterübereinkommen vom 06.05.1963 kündigen will, so dass im Verhältnis zu 9 Staaten in Europa künftig Mehrstaatigkeit zusätzlich hingenommen werden kann".
"Auch mit der Auslegung des am 01.01.2000 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts versucht der Bundesinnenminister Mehrstaatigkeit so weit wie möglich durchzusetzen," kritisiert Beckstein. So wird Gegenseitigkeit bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit in anderen EU-Ländern schon dann unterstellt, wenn dort die Einbürgerung ausschließlich im Ermessen der Behörden liegt, jedoch kein Anspruch auf Einbürgerung wie im deutschen Recht besteht. In seinen Anweisungen an das unmittelbar nachgeordnete Bundesverwaltungsamt geht das Bundesinnenministerium über die großzügigen Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit sogar noch hinaus.
"Die seinerzeitigen Beteuerungen der Bundesregierung, Mehrstaatigkeit nur ausnahmsweise hinzunehmen, um eine anders nicht erreichbare Einbürgerung zu ermöglichen, die Hinnahme von Mehrstaatigkeit aber nicht generell anzustreben, erweisen sich immer mehr als Irreführung der Bevölkerung," resümiert Beckstein. Als besonders bedenklich betrachtet es der Minister, dass im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes durch einen Regelungstrick der mit acht Jahren ohnehin niedrig angesetzte Integrationsaufenthalt eines ausländischen Elternteils als Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seiner Kinder durch Geburt weitgehend ausgehöhlt werden soll. Demnach soll auch eine langjährige Unterbrechung des Inlandaufenthalts des maßgebenden Elternteils in diesem Zeitraum den Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch seine Kinder nicht hindern.