Beckstein: "Unseriöse Versuche Schilys, Verantwortung für gravierende Versäumnisse und eklatante Pannen des Bundesinnenministeriums auf andere abzuschieben"
Zu Meldungen von heute morgen, "Schily habe insbesondere auf Bayerns Innenminister Beckstein verwiesen, der sich dafür eingesetzt habe, dass die Mitteilung über den V-Mann gar nicht an das Bundesverfassungsgericht gemacht werde," erklärt Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Diese Darstellung ist nachweislich falsch und inzwischen auch auf meine Aufforderung hin von Bundesinnenminister Schily berichtigt worden." Beckstein selbst hat von der Tatsache, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz den hochrangigen NPD-Funktionär Frenz als V-Mann beschäftigte, erst nach der Absetzung der Verhandlungstermine durch das Bundesverfassungsgericht am Dienstag dem 22.01.2002 erfahren. Der bayerische Innenminister hat sich deswegen also gar nicht in diesem Sinne einsetzen können. Bundesinnenminister Schily betont aber immer wieder, dass jedenfalls ein Mitarbeiter des bayerischen Innenministeriums bei einer Besprechung am Wochenende 19/20.01.2002 in Berlin diese Verfahrensstrategie mitgetragen habe. Beckstein: "Dort wurde aber gerade den versammelten Prozessbevollmächtigten der drei Verbotsantragsteller sowie allen anderen Besprechungsteilnehmern vorenthalten, dass das Bundesverfassungsgericht bereits telefonisch von einem Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums über die ehemalige V-Mann-Eigenschaft von Frenz informiert worden war, obwohl dieser mit am Besprechungstisch saß. Ferner wurde auch gezielt verschwiegen, dass das Bundesverfassungsgericht sogar eine schriftliche Erklärung dazu angefordert hatte. Laut einer Erklärung des an der Besprechung beteiligten Mitarbeiters aus dem Bayerischen Innenministerium sowie nach Darstellung des Prozessbevollmächtigten des Bundesrates wäre selbstverständlich bei Kenntnis dieses Umstandes eine andere Vorgehensweise vereinbart worden."
Die Tatsache, dass der NPD-Funktionär Frenz früher als V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes tätig war, wurde dem Mitarbeiter des bayerischen Innenministeriums erstmals bei der Berliner Wochenendbesprechung, Innenminister Beckstein dann am 22.01.2002 bekannt. Behauptungen, dies sei bayerischen Behörden schon früher mitgeteilt worden, sind nachweislich falsch. Zwar gab es zur Vorbereitung des NPD-Verbotsantrages Besprechungen, bei denen etwa von Nordrhein-Westfalen Zweifel an der Verwendung einer großen Zahl von Zitaten von Frenz geäußert wurden. Dies wurde aber damit begründet, dass dieser gegenwärtig im nordrhein-westfälischen Landesverband der NPD kalt gestellt sei. Anderslautende Erklärungen des nordrhein-westfälischen Innenministers Behrens vom 23. Januar 2002 sind unzutreffend.
Beckstein bedauert, dass durch die unglaubliche Leichtfertigkeit und die mehrfachen Pannen im Bundesinnenministerium nicht nur das NPD-Verbotsverfahren erheblich verzögert wurde, sondern jetzt auch Rechtsextreme glauben, jubeln zu können:" Zudem ist die Zusammenarbeit aller am Verbotsverfahren Beteiligten durch die untauglichen Versuche von Herrn Schily, Pannen auf andere wahrheitswidrig abzuwälzen, grundlegend gestört. Außerdem bedauere ich, dass Bundesinnenminister Schily noch am Dienstag, 22.01.2002, gegen das Bundesverfassungsgericht per Pressemitteilung Vorwürfe erhob, dass den Antragstellern vor Terminaufhebung nicht die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Dabei war ihm doch damals nach seinen eigenen Darstellungen in der Bundespressekonferenz schon bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht sein Haus bereits zur Stellungnahme aufgefordert hatte".