Beckstein: "Schilys Vorwürfe gegenüber Bayern unseriös und ohne jede Grundlage - Bundesinnen-

Beckstein: "Schilys Vorwürfe gegenüber Bayern unseriös und ohne jede Grundlage - Bundesinnen-
ministerium informierte Expertenrunde offenbar gezielt unzureichend"
"Nach wie vor versucht Bundesinnenminister Otto Schily einen Mitarbeiter meines Hauses mit in die Verantwortung für die gravierenden Versäumnisse gegenüber des Bundesverfassungsgerichts in die Pflicht zu nehmen, obwohl Schily es besser wissen müsste. Das ist unseriöses, billiges Ablenken von seinen gravierenden hausinternen Probleme, das ihm noch auf die Füße fallen wird," wendet sich Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein erneut gegen diese Angriffe aus Berlin. Dass Schily den wahren Sachverhalt immer noch nicht öffentlich klargestellt hat und auch nicht die erforderlichen organisatorischen und personellen Konsequenzen zieht, bedeutet eine unerträgliche Belastung im Umgang mit Ländervertretern und auch für die weitere Zusammenarbeit beim NPD-Verbotsverfahren.
Der Vertreter aus Bayern war Teilnehmer bei einer Fachbesprechung mit den Prozessbevollmächtigten am Wochenende 19./20.01.2002 in Berlin. Dabei wurde zunächst die frühere V-Mann-Eigenschaft des nordrhein-westfälischen NPD-Funktionärs Frenz allgemein bekannt; dann ging es darum, ob das schon vor der Anhörung oder im Rahmen der Anhörung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht darzustellen ist. Beckstein: "Wenn die hochkarätige Runde davon gewusst hätte, dass das Bundesverfassungsgericht aufgrund erster telefonischer Andeutungen dazu bereits eine Stellungnahme angefordert hatte, wäre es wirklich skandalös gewesen, wenn diese verweigert worden wäre. Nur dann hätte Bundesinnenminister Schily Recht, Bayern für eine ablehnende Haltung in Mithaftung zu nehmen. Tatsächlich war dem Gremium aber von dieser Aufforderung durch das Bundesverfassungsgerichts gar nichts bekannt. Der Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums, der das Gericht schon am 16.Januar 2002 telefonisch knapp über Frenz informiert hatte, verschwieg nämlich diese gerichtliche Aufforderung offenbar gezielt." Dies belegen auch aktuelle Stellungnahmen der Prozessbevollmächtigten des Bundestages aber auch des Bundesrates gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. In diesen wird ausdrücklich festgestellt, dass bei dem Treffen lediglich mitgeteilt wurde, dass unter den Anhörpersonen ein ehemaliger Informant des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei. Beckstein: "Die Runde wurde ganz offensichtlich getäuscht: Selbstverständlich hätte sie eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgerichtes vorbereitet, wenn sie Kenntnis von der Aufforderung des Gerichts gehabt hätte. Schily darf jetzt nicht so tun, als ob unter Beteiligung Bayerns bewusst gegen einen Wunsch des Bundesverfassungsgerichtes entschieden wurde. Tatsächlich war es nämlich am Ende der Besprechung breite Überzeugung der anwesenden Fachleute und Professoren, dies aufgrund des Kenntnisstandes vom Wochenende noch nicht zu tun, sondern den Aspekt in der mündlichen Verhandlung zu behandeln."

Einen der Gründe dafür nennen die Prozessbevollmächtigten des Bundestages in einem inzwischen öffentlich bekannt gewordenen Schreiben: Das Bundesinnenministerium war "nicht verfügungsberechtigt". Tatsächlich kann nämlich nur Nordrhein-Westfalen und sein Verfassungsschutz darüber entscheiden, ob die Identität und Vorgeschichte eines ehemaligen V-Mannes offen gelegt wird. Weiterhin war es allgemeine Ansicht, der NPD- nicht die neue Gelegenheit zu geben, eine Verschiebung der Verhandlung zu beantragen. Beckstein: "Für diese auf unzureichender Kenntnis der Tatsachen gebildete allgemeine Meinung, besonders den Vertreter aus Bayern haftbar zu machen, ist bei dieser Vorgeschichte absolut unseriös, Herr Schily."


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