Keine Aushöhlung von Grundrechten / Sowohl Ausweitung der DNA-Tests als auch Speicherung von Telekommunikationsdaten sind verfa

Keine Aushöhlung von Grundrechten / Sowohl Ausweitung der DNA-Tests als auch Speicherung von Telekommunikationsdaten sind verfassungsrechtlich äußerst bedenklich
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

(Verbandspresse, 16.03.2005 11:00)

(Berlin) - Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausweitung von DNA-Analysen auf alle Straftaten, also auch Bagatelldelikte, lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) entschieden ab. Nach den Plänen müsste jeder Ladendieb und Schwarzfahrer zur DNA-Probe. Dies verstößt nach Ansicht des DAV gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, d.h. das Recht zu bestimmen, was mit den eigenen Daten geschieht. Auch die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung und die geplante Speicherung von Handy- und Internetdaten stoßen auf den entschiedenen Widerstand des DAV.

„Der Gesetzgeber sollte sich wieder darauf besinnen, dass Menschen in der Bundesrepublik Grundrechte haben. Grundrechte als Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Jeden Straftäter zum DNA-Test zu führen sei unverhältnismäßig. Die Einschränkung, DNA-Proben von der Prognose abhängig zu machen, ob weitere Straftaten von nicht „unerheblicher Bedeutung“ begangen werden, sei realitätsfern. „Von wem und wie sollte diese Prognose durchgeführt werden?“ fragt Kilger. Nach Presseinformationen stößt dieses Vorhaben auch auf verfassungsrechtliche Bedenken eines neuen Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Die geplante flächendeckende Speicherung aller Verbindungsdaten von Handy und Internet ohne konkreten Anlass schießt weit über das hinaus, was für Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten notwendig ist. „Jeden Telefon- und Internetnutzer unter den Generalverdacht zu stellen, er könnte eine Straftat begehen, ist absurd. Staatliche Schnüffelei ist in diesen Dimensionen unerträglich,“ so Kilger. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Februar diesen Jahres dürfen Ermittlungsbehörden nur dann auf Telefondaten zurückgreifen, wenn es sich um eine Tat von erheblicher Bedeutung handelt und ein richterlicher Beschluss vorliegt. Daten aller Bürger, ohne Ansehen der Personen und ohne konkrete Verdachtsmomente zwölf Monate lang zu speichern, sei damit verfassungswidrig. „Die Politik muss sich an die Vorgaben der Verfassung halten. Was sollen die Ermittlungsbehörden im Übrigen mit Daten, die etwa 4 Millionen Kilometer gefüllten Aktenordnern entsprechen,“ so Kilger weiter.

Der Deutsche Anwaltverein hofft, dass bei beiden Vorhaben noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Die Entwicklung der letzten Jahre ist allerdings besorgniserregend, denn Grund- und Bürgerrechte laufen zunehmend Gefahr ausgehöhlt zu werden.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

eMail: dav@anwaltverein.de
Internet: http://www.anwaltverein.de


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