Beckstein sieht Staatsregierung durch Verfassungsgericht bestätigt:
"Detailkontrolle sensibler verdeckter Maßnahmen auch künftig nicht im Plenum des Landtags"
Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH), dass aus Gründen der Geheimhaltung das Parlamentarische Kontrollgremium auch künftig so klein wie möglich gehalten werden muss; die Festlegung seiner Größe durch Landesgesetz auf 5 Mitglieder ist verfassungskonform.Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass eine umfassende Kontrolle des verdeckten Einsatzes technischer Überwachungsmittel in Wohnungen durch den Verfassungsschutz, also von Maßnahmen nach Artikel 13 des Grundgesetzes, nur in einem solchen geheim tagenden kleinen Gremium möglich ist. " Insgesamt ist die Entscheidung eine Bestätigung der Haltung der Bayerischen Staatsregierung, dass Verfassungsschutz, Polizei und Strafverfolgungsbehörden ein berechtigtes Interesse hat, sensible Sachverhalte geheim zu halten und dass die notwendige parlamentarische Kontrolle durch ein kleines Kontrollgremium verfassungsgemäß ist. Damit bestätigen die Richter, dass Einzelheiten solcher Recherchen des Verfassungsschutzes nicht durch das gesamte Plenum des Bayerischen Landtags kontrolliert werden können. Die Verfassungsgerichtshof interpretiert aus dem Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium eine Pflicht der Staatsregierung, neben dem Bericht an das Kontrollgremium auch eine weniger detaillierte Unterrichtung des Plenums des Bayerischen Landtags vorzunehmen, die Rücksicht auf geheimhaltungsbedürftige Tatsachen nimmt. Diese werden wir natürlich beachten.