Beckstein zum geänderten Entwurf des Zuwanderungsgesetzes: "Trickserei, die wirklichen Einigungswillen vermissen lässt"
Die jüngsten Änderungsvorschläge der Bundestags-Fraktion der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen vom 25.02.2002 zum Zuwanderungsgesetz hält Bayerns Innenminister Günther Beckstein für eine "typische Schrödersche Showveranstaltung": "Man versucht, einen Kompromiss vorzutäuschen, lässt aber in den wichtigsten Punkten keinen Einigungswillen erkennen. So brächte dieses Gesetz erheblich mehr Zuwanderung, auch wenn jetzt erstmals formal von Steuerung und Begrenzung die Rede ist. In anderen Punkten wie etwa der neuen Härtefallregelung oder den Leistungen für länger hier lebende Asylbewerber ist der Entwurf sogar problematischer als früher. Ein tragfähiger Kompromiss ist nur dann erreichbar, wenn die Berliner Koalition bereit ist, die 16 Kernpunkte, die die Union als unverzichtbar ansieht, umzusetzen."
Zwar schreibt die Bundesregierung bei ihren Änderungsvorschlägen in § 1 die Begrenzung als Ziel des Gesetzes fest. Tatsächlich zielt das Gesetz aber auf eine Erweiterung der Zuwanderung: Der Anwerbestopp von Kräften aus Drittländern soll fallen, obwohl damit in Zeiten von über 4 Millionen Arbeitslosen zusätzliche Einwanderung droht, die vor allem zu Lasten einheimischer Arbeitsloser, darunter vielen Ausländern ohne Arbeit, geht. In die gleiche Richtung zielt die weiterhin vorgesehene Zuwanderung nach einem Punktesystem, die möglich sein soll ohne Rücksicht darauf, ob daran Bedarf besteht oder im Einzelfall ein Arbeitsplatz vorhanden ist. Außerdem steht die Osterweiterung der EU unmittelbar bevor, sodass nach Einführung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer ohnehin viele zusätzliche Kräfte nach Deutschland kommen können. Beckstein: "Insgesamt wird damit Deutschland eine deutlich höhere Zuwanderung von Arbeitnehmern ins Haus stehen, für die nicht einmal ansatzweise ein Bedarf ersichtlich ist."
Eine klare Verschlechterung gegenüber den früheren Schily-Entwurf ist für Beckstein die Aufnahme einer Härtefallregelung: "Ihre unpräzise Formulierung führt letztlich dazu, dass alle Asylbewerber nach Abschluss ihres Verfahrens versuchen werden, als Härtefall anerkannt zu werden. Dies eröffnet einen weiteren Rechtsweg und führt letztlich zu zusätzlichen Verzögerungen bei der Rückführung. Es droht damit ein Rückfall in die Jahre vor dem Asylkompromiss von 1993."
Die jetzt vorgeschlagene Lösung zum Nachzugsalter nimmt offensichtlich Rücksicht auf Forderungen der PDS und führt dazu, dass im Ergebnis das als Ausnahme beschriebene Nachzugsalter von bis 18 Jahren der Regelfall sein wird; das Nachzugsalter von 12 Jahren wird dagegen zur Ausnahme. Die Entscheidung über die Nachzugsmöglichkeit von Kindern zu hier ansässigen ausländischen Familien soll sich nämlich auch am Wohl des Kindes orientieren, womit sich der Kreis der Nachzugsberechtigten deutlich ausweitet.
Der jetzt vorliegende Vorschlag zur nichtsstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung setzt nach Ansicht Becksteins ohne Not massive weitere Anreize für die Zuwanderung: "In diesem Bereich besteht doch keine Schutzlücke, was auch Bundesinnenminister Schily früher stets bestätigt hat. Der Vorschlag täuscht zudem über die Anforderungen der
internationalen Rechtslage, indem er Bezug auf die Genfer-Flüchtlingskonvention nimmt. Diese enthält aber das Schutzmerkmal der geschlechtspezifischen Verfolgung gar nicht ausdrücklich".
Bei den Leistungen für Asylbewerber enthält der Koalitionsvorschlag klare Anreize, möglichst lange zu bleiben, also das Anerkennungsverfahren zeitlich möglichst zu dehnen: Für drei Jahre sollen Asylbewerber nämlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzierte Sozialleistungen erhalten, ab drei Jahren aber die höheren nach dem Bundessozialhilfegesetz. Beckstein: " Weil der Mut fehlt, hier eine klare Grenze zu ziehen, prämiert der Vorschlag letztlich das Ausschöpfen von Rechtsmitteln."
Der Bundesrat hat im Bereich der Integrationskosten die volle Übernahme für Basis-, Aufbau- und Orientierungskurse gefordert, die die Integration zuwandernder Ausländer erleichtern sollen. Beckstein: "Diesen Forderungen entspricht der Entwurf nicht, obwohl Länder und Kommunen schon jetzt hohe Integrationslasten etwa von spezieller schulischer Förderung für Ausländerkinder bis hin zur Wohnungsversorgung zu tragen haben. Eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Entwurf liegt sogar darin, dass der Umfang der Sprachförderung nicht mehr gesetzlich geregelt ist, sondern nur noch auf dem Verordnungsweg festgelegt wird. In der Konsequenz heißt das, dass die Sprachförderung von
der Haushaltslage abhängig gemacht werden kann".