Beckstein: "Geänderter Entwurf des Zuwanderungsgesetzes erweitert Zuwanderung statt sie zu begrenzen"

Beckstein: "Geänderter Entwurf des Zuwanderungsgesetzes erweitert Zuwanderung statt sie zu begrenzen"
"Eine Bewertung der Änderungsvorschläge der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.02.2002 zum Zuwanderungsgesetz ergibt, dass mit dem Gesetz Zuwanderung nicht begrenzt, sondern erweitert wird". betont Innenminister Dr. Günther Beckstein. Der Minister verweist insoweit auf die 16 Kritikpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in denen der Kern von insgesamt 91 Änderungsanträgen der Unionsfraktion zusammengefasst ist. Im folgenden widerlegt Beckstein einige von rot-grüner Seite besonders häufig zu hörende Behauptungen.

* Grundsätzliches

Behauptet wird: Es handle sich um ein Gesetz, mit dem Zuwanderung gesteuert und begrenzt wird.

Richtig ist: Mit dem Gesetz wird Zuwanderung nicht begrenzt, sondern erweitert. Es reicht nicht, Begrenzung nur als Ziel des Gesetzes anzugeben, wenn zugleich das Gesetz inhaltlich klar auf Erweiterung der Zuwanderung abzielt, insbesondere der Anwerbestopp aufgehoben, Zuwanderung aus demographischen Gründen zugelassen sowie großzügigere Aufenthaltsgenehmigungen und weitergehender Familiennachzug ermöglicht werden.

* Arbeitsmarkt

Behauptet wird: Deutsche und hier lebende Ausländer sollten auf dem Arbeitsmarkt Vorrang vor Zuwanderern aus Drittstaaten erhalten.

Richtig ist: Trotz inzwischen 4,3 Millionen Arbeitslosen soll der Anwerbestopp generell aufgehoben werden. Außerdem soll das "Auswahlverfahren", also die Erlaubnis, sich nach einem Punktesystem ohne konkretes Arbeitsplatzangebot und ohne Bedarfsprüfung auf Dauer in Deutschland niederzulassen, entsprechend den ursprünglichen Vorstellungen von Rot-Grün erhalten bleiben. Alle Fachleute bestätigen dagegen, dass jedenfalls bis 2010/2015 kein genereller Arbeitskräftemangel besteht. Zuwanderung in dieser Situation ginge daher vor allem zu Lasten einheimischer Arbeitsloser, darunter viele Ausländer ohne Arbeit. Außerdem muss die anstehende EU-Osterweiterung berücksichtigt werden, so dass in absehbarer Zeit ohnehin viele zusätzliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Aufhebung des Anwerbestopps und das Auswahlverfahren sind damit unverantwortlich.

* Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung

Behauptet wird: Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung solle nur im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Richtig ist: Geschlechtsspezifische Verfolgung ist in der Genfer Flüchtlingskonvention überhaupt nicht enthalten. Mit ihrer Aufnahme in den Gesetzentwurf von Rot-Grün ist ein weiteres deutliches Signal für weitere Zuwanderung verbunden.

* Härtefallregelung:

Behauptet wird: Eine Härtefallregelung führe nur dann zu einer Aufenthaltserlaubnis, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Richtig ist: Die Härtefallregelung bringt einen völlig neuen, im bisherigen Schily-Entwurf überhaupt nicht enthaltenen Zuwanderungsanreiz. Belohnt wird auch derjenige, der sich hartnäckig weigert, nach abgelehntem Asylantrag auszureisen. Im Ergebnis wird dadurch auch ein neuer Anspruch auf gerichtliche Überprüfung geschaffen. Alle Behauptungen Schilys, Asylmissbrauch solle sich nicht lohnen, werden durch die Härtefallregelung Makulatur.

* Kindernachzugsalter:

Behauptet wird: Mit der Absenkung des Nachzugsalters von vierzehn auf zwölf Jahre werde der Union, die zehn Jahre fordert, entgegengekommen.

Richtig ist: Im Ergebnis wird Kindernachzug bis achtzehn Jahre zur Regel werden, weil die Ausnahmeregelungen - wie Berücksichtigung des Kindeswohls oder der familiären Situation - so vage formuliert sind, dass in kaum einem Fall das Nachzugsalter tatsächlich bei zwölf Jahren liegen wird. Damit kommt die Koalition der PDS entgegen, nicht aber der Union.

* Asylbewerberleistungsgesetz

Behauptet wird: Asylmissbrauch solle bekämpft werden.

Richtig ist: Nach drei Jahren Aufenthalt werden erhöhte Leistungen nach dem Bundesozialhilfegesetz ermöglicht. Damit sind weitere Zuwanderungsanreize verbunden.

* Integrationskosten

Behauptet wird: Der Bund übernehme die Kosten für Integrationskurse.

Richtig ist: Die Neuregelung ist auch in diesem Punkt noch schlechter als der bisherige Entwurf. Nachdem der Umfang der Sprachförderung nur noch auf dem Verordnungsweg festgelegt werden soll, bedeutet dies, dass die Sprachförderung von der Haushaltslage und damit vom Rotstift von Bundesfinanzminister Eichel abhängig ist. Außerdem haben bereits länger hier lebende Ausländer keinen Anspruch auf Sprachförderung und sind demzufolge nicht zur Teilnahme an Sprachkursen verpflichtet. Dies wiederspricht allen bisherigen Aussagen zur vorrangigen Förderung der Integration der bereits hier lebenden Ausländer.


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