Bundesregierung kündigt Europarats-Übereinkommen zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Beckstein: "Bayern sieht Befürchtungen bestätigt, dass Bundesregierung generelle Mehrstaatigkeit durchsetzen will"
"Mit der jetzt bekannt gewordenen Kündigung des Europarats-Übereinkommens von 1963 über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern entlarvt die Bundesregierung ihre Beteuerung, am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit festzuhalten, zum wiederholten Male als Täuschung der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung tut alles, um das Entstehen von doppelter Staatsangehörigkeit zu fördern. Über eine ausufernde Auslegung der Gegenseitigkeits-Klausel will sie bei der Einbürgerung der meisten EU-Staatsangehörigen die Hinnahme von Mehrstaatigkeit erreichen", kritisiert Innenminister Dr. Günther Beckstein. Bisher ist bei der Einbürgerung von Personen aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und Schweden in Deutschland deren Heimatstaatsangehörigkeit nach dem Europarats-Übereinkommen von 1963 automatisch untergegangen.
Nach dem Wirksamwerden der Kündigung des Überkommens durch die Bundesregierung am 21.12.2002 müssen die Einbürgerungsbehörden bei Tausenden von Einbürgerungsbewerbern aus diesen Staaten prüfen, ob sie sich bürokratischen Verfahren zur Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit unterziehen müssen. Die Regelungen der Bundesregierung zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit im Einzelfall sind ohnehin großzügig. Darüber hinaus versucht sie bei allen Bewerbern aus EU-Staaten durch exzessive Auslegung der Gegenseitigkeits-Klausel auch dann Mehrstaatigkeit herbeizuführen, wenn im jeweiligen Heimatstaat die abstrakte Möglichkeit besteht, ebenfalls unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden. Das soll selbst dann gelten, wenn dies im freien Ermessen der Behörden liegt. "Mit ihrer ideologischen Fixierung auf Mehrstaatigkeit schafft die Bundesregierung nicht nur vielfache Konflikte bei der Anwendung unterschiedlicher, miteinander konkurrierender Rechtssysteme, sie vernachlässigt auch sträflich wichtige Sicherheitsinteressen. So können Straftäter, die als Mehrstaater über gültige Pässe mehrerer Staaten verfügen, problemlos ihre Reisewege verschleiern", so Beckstein.