Staatsregierung für Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Staatsregierung für Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Regensburger: "Wieder mehr private Eigenverantwortung für im
Straßengrund verlegte Grundstücksanschlüsse"
"Die Städte und Gemeinden sollen rückwirkend zum 1. Januar 1993 wieder das Recht erhalten, Anlieger mittels kommunaler Satzungen dazu zu verpflichten, sich selbst und auf eigene Kosten um ihre Anschlüsse zu kümmern", so Innenstaatssekretär Hermann Regensburger. Die hierzu notwendige Änderung des Kommunalabgabengesetzes hat das Bayerische Kabinett am 09.04.2002 gebilligt. Der Gesetzentwurf reagiert vor allem auf eine im Jahr 2000 ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten führte.
Der Verwaltungsgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass für die im öffentlichen Straßengrund liegenden Grundstücksanschlüsse ausschließlich die Kommunen zuständig sind. Danach hätten die Kommunen auch die Verantwortung für bisherige Privatanschlüsse übernehmen und die etwa bei einer Reparatur anfallenden Kosten auf alle Gebührenzahler im Rahmen von Beiträgen oder Gebühren umlegen müssen. Das hätte wiederum zu einer allgemeinen Abgabensteigerung und in Gemeinden mit reiner Gebührenfinanzierung zu einer Lastenverschiebung etwa auf die Mieter geführt. Regensburger: "Der Ministerrat will mit der nunmehr gebilligten Regelung derart negative Auswirkungen verhindern und legt sie deshalb dem Landtag als Gesetzentwurf vor."

Nach der vorgeschlagenen Bestimmung liegt es zukünftig in den Händen der jeweiligen Kommunen, ob sie für die im öffentlichen Straßengrund befindlichen Teile des Hausanschlusses selbst (sog. Kommunalregie) oder die jeweils angeschlossenen Grundstückseigentümer (sog. Anliegerregie) verantwortlich sind oder bleiben. Der Gesetzentwurf behält damit eine traditionelle Gestaltungsmöglichkeit zur Herstellung und Abrechnung von Anliegergrundstücken bei. Die kommunalpolitisch unerwünschten Beitrags- oder Gebührenerhöhungen und der zugleich erhöhte Verwaltungsaufwand der Kommunen lassen sich so vermeiden. Außerdem entstehen für die Reparatur von Anschlüssen beträchtliche Kosten, die von den Anliegern in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß instandgehalten worden sind. "Es wäre fragwürdig, wenn diese dann auf alle Anschlussnehmer einschließlich derer, die ihre Instandhaltungspflichten ordnungsgemäß erfüllt haben, umgelegt werden müssten," so Regensburger. Gemeinden und Mieter haben sich für die beabsichtigte Regelung ausdrücklich ausgesprochen. Die Baugewerbeverbände erwarten zudem aufgrund der damit erfolgten Klärung der Anliegerpflichten eine Stabilisierung der Auftragslage.


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